- IDEA StatiCa
- Software-Lizenzvertrag
SOFTWARE-LIZENZVERTRAG
Diese Software-Lizenzvereinbarung (das „Abkommen") gilt für alle Kunden von IDEA StatiCa Inc. („IDEA StatiCa" oder „wir"), die unsere Software (wie unten definiert) über die Website von IDEA StatiCa erwerben, die derzeit unter https://eshop.ideastatica.com zu finden ist (die „Website"), oder über einen anderen Online-Kaufmechanismus (solche Kunden, „Kunde" oder „Sie").
INDEM SIE DIE SCHALTFLÄCHE „ICH AKZEPTIERE" UNTERHALB DIESES ABKOMMENS AUSWÄHLEN ODER DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, HOCHLADEN, DARAUF ZUGREIFEN ODER SIE AUF ANDERE WEISE KOPIEREN ODER VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH RECHTLICH AN DIESES ABKOMMEN GEBUNDEN.
Das Abkommen tritt zu dem früheren Zeitpunkt in Kraft, zu dem Sie dieses Abkommen akzeptieren oder die Software nutzen (dieses Datum, das „Inkrafttreten"). Wenn Sie dieses Abkommen im Namen des Kunden akzeptieren, versichern und gewährleisten Sie, dass (i) Sie die volle rechtliche Befugnis haben, diese Organisation an dieses Abkommen zu binden; (ii) Sie dieses Abkommen gelesen haben und verstehen; und (iii) Sie im Namen der Organisation diesem Abkommen zustimmen.
WENN SIE NICHT ZUSTIMMEN ODER SICH ODER DIE VON IHNEN VERTRETENE EINHEIT NICHT BINDEN MÖCHTEN, INSTALLIEREN, LADEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HOCH, GREIFEN SIE NICHT DARAUF ZU UND KOPIEREN ODER VERWENDEN SIE SIE NICHT AUF ANDERE WEISE.
1. DEFINITIONEN
Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die folgenden Begriffe in diesem Abkommen die folgende Bedeutung:
1.1. Verbundenes Unternehmen bezeichnet in Bezug auf eine Partei, Person oder Einheit jede andere Person oder Einheit, die: (i) direkt oder indirekt kontrolliert, (ii) direkt oder indirekt kontrolliert wird, oder (iii) unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht. Eine Person oder Einheit gilt als in der Kontrolle einer anderen Person oder Einheit, wenn sie mehr als vierzig Prozent (40 %) der Stimmrechtsanteile oder sonstigen Eigentumsanteile der anderen Person oder Einheit besitzt oder direkt oder indirekt kontrolliert oder wenn sie direkt oder indirekt die Macht besitzt, die Richtung zu bestimmen oder zu veranlassen;
1.2. Vertrauliche Informationen bezeichnet die Software, die Dokumentation und alle Informationen und Materialien in jeglicher Form bezüglich des Betriebs, des Personals und der Geschäftsbeziehungen von IDEA StatiCa oder Ihnen, die entweder: (i) als vertraulich gekennzeichnet sind oder (ii) aufgrund ihrer Art oder der Umstände, unter denen die Informationen oder Materialien offengelegt werden, vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind.
1.3. Dokumentation bezeichnet die Benutzerdokumentation zur Software, die von Zeit zu Zeit geändert werden kann. Die Knowledge Base ist nicht Teil der Dokumentation.
1.4. Fehler bezeichnet einen Defekt oder eine Störung in der Software, die verhindert, dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert.
1.5. Helpdesk-Dienste bezeichnet die technischen Supportleistungen bezüglich der Installation und Nutzung der Software, die entweder direkt von IDEA StatiCa oder von einem autorisierten Distributor erbracht werden;
1.6. Knowledge Base bezeichnet Online-Informationen und -Materialien zur Software und/oder Tragwerksanalyse, wie z. B. Whitepaper, Artikel und/oder Videos, die auf der Website unter https://www.ideastatica.com/support-center als Teil der Wartung veröffentlicht werden; die Knowledge Base umfasst nicht den IDEA StatiCa Campus unter https://www.ideastatica.com/campus und/oder andere Materialien, Informationen oder Abschnitte der IDEA StatiCa-Website, die gemäß der Web-Oberfläche gesonderten Verträgen und Gebühren unterliegen;
1.7. Lizenz bezeichnet die Lizenz für Software und Dokumentation, die Ihnen gemäß diesem Abkommen und dem Bestellformular gewährt wird;
1.8. Lizenzgebühr bezeichnet die im Bestellformular festgelegten Gebühren für die Lizenz, die von Ihnen als Gegenleistung für die Gewährung der Lizenz und die Bereitstellung der Wartung zu zahlen sind, und zwar für jeden Abonnementzeitraum in einer (1) Rate, die am ersten (1.) Tag dieses Abonnementzeitraums fällig ist, oder wie anderweitig im Bestellformular angegeben;
1.9. Wartung bezeichnet die folgenden Leistungen: (i) Minor Releases, (ii) Main Releases, (iii) Helpdesk-Dienste und (iv) Zugang zur Knowledge Base;
1.10. Wartungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem Ihnen die Wartung erbracht wird, und der in Artikel 6 dieses Abkommens näher definiert ist;
1.11. Main Release bezeichnet eine Hauptversion der Software, die von IDEA StatiCa von Zeit zu Zeit allgemein kommerziell verfügbar gemacht wird und der von IDEA StatiCa eine Versionsnummer (v + Zahl) zugewiesen wurde, die ein neues Main Release anzeigt;
1.12. Minor Release bezeichnet ein Release, das die Software aktualisiert, das Fehlerkorrekturen enthalten oder funktionale und leistungsbezogene Verbesserungen bieten kann, dem jedoch keine Versionsnummern zugewiesen werden. Ein Minor Release ist unter keinen Umständen ein Main Release;
1.13. Bestellformular bezeichnet ein Bestelldokument für die Software, einschließlich einer Online-Registrierungsseite.
1.14. Partei bezeichnet entweder Sie oder IDEA StatiCa, je nach Anwendbarkeit;
1.15. Zulässige Nutzung bezeichnet die Art und Weise, in der Sie berechtigt sind, die Software auf Grundlage der Lizenz zu nutzen;
1.16. Personenbezogene Daten haben die Bedeutung, die diesem Begriff in der Datenschutzrichtlinie zugewiesen wird;
1.17. Datenschutzrichtlinie bezeichnet die Datenschutzrichtlinie von IDEA StatiCa, die derzeit unter https://www.ideastatica.com/privacy-policy/.
1.18. Fachberater bezeichnet professionelle Anbieter von Beratungs-, Aufsichts- und anderen spezialisierten Dienstleistungen, die für die Zwecke ihrer Tätigkeiten für eine der Parteien Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten und die durch Gesetz und/oder Berufsethik zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechts- und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer;
1.19. Verlängerungszeitraum hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Abschnitt 5.1 dieser Vereinbarung zugewiesen wird.
1.20. Lizenzen bezeichnet die maximal zulässige Anzahl von Benutzern, die die Software gleichzeitig nutzen;
1.21. Software bezeichnet die im Bestellformular angegebenen Softwareprodukte von IDEA StatiCa, einschließlich aller Minor Releases und Main Releases;
1.22. Abonnementzeitraum bezeichnet den im jeweiligen Bestellformular angegebenen Zeitraum, der den Zeitraum definiert, in dem der Kunde auf die Software zugreifen und diese nutzen darf, sowie alle Verlängerungszeiträume für dieses Abonnement;
1.23 Gebiet bezeichnet die Vereinigten Staaten;
1.24. Benutzer bezeichnet die Personen, die Sie zur Nutzung der Lizenz berechtigen, und kann Sie selbst, eine von Ihnen beschäftigte Person oder Ihre Studierenden umfassen, soweit zutreffend, denen ein gültiger Lizenzschlüssel zur Nutzung der Software bereitgestellt wurde. Für die Zwecke dieser Definition und Artikel 5 gelten „Mitarbeiter" als selbstständige Auftragnehmer, die die Software im Rahmen einer Vereinbarung mit Ihnen in Ihrem Namen nutzen;
1.25 Benutzeranmeldedaten bezeichnet die folgenden Anmeldedaten, die den Zugang zur Software ermöglichen: (i) Benutzername und (ii) Passwort;
1. 26 Benutzer pro Lizenz bezeichnet die maximal zulässige Anzahl einzelner Benutzer, die zu einem bestimmten Zeitpunkt jeder in Ihrer Lizenz enthaltenen Lizenz zugewiesen sind. Zur Klarstellung: Nur Benutzern, die einer Lizenz zugewiesen sind, ist es gestattet, mit der betreffenden Lizenz auf die Software zuzugreifen. Sie sind berechtigt, die einer Lizenz zugewiesenen Benutzer jederzeit in den Software-Einstellungen zu ändern, dürfen jedoch nicht mehr Benutzer zuweisen als das geltende Limit für Benutzer pro Lizenz erlaubt. Sofern nicht anderweitig von IDEA StatiCa vereinbart oder gestattet, beträgt die Standardanzahl der Benutzer pro Lizenz sieben (7).
Für die Zwecke dieses Abkommens gilt: (a) Die Wörter „einschließlich", „umfasst" und „beinhaltet" gelten als von den Wörtern „ohne Einschränkung" gefolgt; und (b) die Wörter „hierin", „hiervon", „hiermit", „hierzu" und „hierunter" beziehen sich auf dieses Abkommen als Ganzes. Dieses Abkommen ist ohne Rücksicht auf eine Vermutung oder Regel auszulegen, die eine Auslegung gegen die Partei erfordert, die ein Instrument entwirft oder veranlasst, dass ein Instrument entworfen wird.
Die Überschriften in diesem Abkommen dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Abkommens.
2. LIEFERBEDINGUNGEN
2.1. Der Benutzerzugang zur Software wird über Benutzeranmeldedaten aktiviert, die Ihnen oder Ihren Benutzern von IDEA StatiCa übermittelt werden. Benutzeranmeldedaten werden in der Regel per E-Mail an Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse bereitgestellt. Durch die Annahme dieses Abkommens erklären Sie sich hiermit einverstanden, die Benutzeranmeldedaten per E-Mail zu erhalten.
2.2. Die Software darf nur auf Hardware betrieben werden, die die in der Dokumentation beschriebenen technischen Parameter erfüllt.
3. LIZENZ
3.1. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Abkommens und der Zahlung aller anfallenden Lizenzgebühren gewährt IDEA StatiCa dem Kunden hiermit ein nicht-exklusives, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht und eine Lizenz zur Installation und Nutzung der Software während des Abonnementzeitraums im Gebiet gemäß der Dokumentation und ausschließlich für die zulässige Nutzung sowie mit der Anzahl von Benutzern, die der vereinbarten und erworbenen Anzahl von Lizenzen und der geltenden Anzahl von Benutzern pro Lizenz entspricht.
4. EINSCHRÄNKUNGEN
4.1. Sie dürfen nicht, und Sie stellen sicher, dass Ihre Benutzer und alle Personen, denen Sie Zugang gewährt haben, Folgendes nicht tun:
(a) die Software oder die Dokumentation auf andere Weise als in diesem Abkommen festgelegt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Software oder Dokumentation ohne Lizenz, über die Anzahl Ihrer Lizenzen oder die geltende Anzahl von Benutzern pro Lizenz hinaus und/oder unter Verstoß gegen die anderen anwendbaren Anforderungen dieses Abkommens und des Bestellformulars;
(b) Kopien der Software Ihrem Besitz oder Ihrer Kontrolle zu entziehen;
(c) die gesamte Software oder Teile davon zu kopieren; dies gilt nicht für eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien, die ausschließlich zu Sicherungszwecken erstellt werden;
(d) die gesamte Software oder Teile davon zu modifizieren, zu erweitern, zu kombinieren oder mit anderer Software zusammenzuführen;
(e) abgeleitete Werke oder Verbesserungen der gesamten Software oder von Teilen davon zu erstellen, unabhängig davon, ob diese patentierbar sind oder nicht;
(f) die Software abzutreten, zu übertragen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu verleasen, zu verleihen, zu vermieten, unterzulizenzieren, zu belasten, zu veröffentlichen oder anderweitig damit zu handeln oder sie zu belasten, die Software Dritten zur Verfügung zu stellen oder die Software zur Erbringung von Software-as-a-Service, Servicebüro- oder ähnlichen Dienstleistungen für Dritte zu nutzen;
(g) die gesamte Software oder Teile davon anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekodieren, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, um den Quellcode der Software abzuleiten oder darauf zuzugreifen;
(h) die Nutzung der Software durch Vervielfältigung mittels Virtualisierung oder vergleichbarer Technologie in einer Weise zu ermöglichen, die die von Ihnen erworbene Anzahl von Lizenzen und/oder die geltende Anzahl von Benutzern pro Lizenz überschreiten würde;
(i) die Software zur Entwicklung anderer Software zu nutzen;
(j) Schutzvermerke für geistiges Eigentum in der Software, ihren Ausgaben oder der Dokumentation zu entfernen, zu löschen, zu ändern oder zu verdecken, noch zu versuchen, Schutzmechanismen für geistiges Eigentum in der Software oder ihren Ausgaben zu entfernen oder zu umgehen; und
(k) die Software oder Dokumentation unter Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Regeln zu nutzen.
4.2. Sofern nicht schriftlich von IDEA StatiCa anderweitig vereinbart, ist Ihre Nutzung der Software ausschließlich auf die von IDEA StatiCa festgelegten und in der Dokumentation spezifizierten Prozesse, Funktionen und Zwecke beschränkt.
4.3. Sie ergreifen alle angemessenen Maßnahmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Ihre Benutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer, sowie alle Personen, denen Sie Zugang gewährt haben, die Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt einhalten. In dieser Hinsicht sind Sie insbesondere verpflichtet, (i) die erforderlichen vertraglichen Verpflichtungen dieser Personen festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen, (ii) angemessene organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährung des Zugangs zur Software nur auf Bedarfsbasis, und (iii) angemessene technische Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere zur Überwachung der Nutzung der Software und zum Schutz der Passwörter und Zugangsdaten.
4.4. Sie erkennen an, dass die Software Ihnen unter Lizenz bereitgestellt und nicht verkauft wird. Sie erwerben kein Eigentumsrecht an der Software im Rahmen dieses Abkommens oder sonstige Rechte an der Software, außer dem Recht, die Software gemäß der in diesem Abkommen gewährten Lizenz zu nutzen, vorbehaltlich aller Bedingungen und Einschränkungen. IDEA StatiCa behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an der Software und allen geistigen Eigentumsrechten, die sich aus der Software ergeben oder damit zusammenhängen, vor und behält diese, vorbehaltlich der Ihnen in diesem Abkommen ausdrücklich gewährten Lizenz. Sie schützen die gesamte Software (einschließlich aller Kopien davon) vor Verletzung, Missbrauch, Diebstahl, Fehlgebrauch oder unbefugtem Zugriff.
5. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG DES ABONNEMENTZEITRAUMS
5.1. Der Abonnementzeitraum verlängert sich automatisch für nachfolgende Zeiträume, die jeweils dem im Bestellformular angegebenen Abonnementzeitraum entsprechen (jeweils ein „Verlängerungszeitraum"), sofern keine der Parteien der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des dann aktuellen Abonnementzeitraums eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lässt.
6. WARTUNG
6.1. Die Wartung ist in der Lizenz enthalten, und der Wartungszeitraum fällt mit dem Abonnementzeitraum zusammen, einschließlich jedes Verlängerungszeitraums, bis zum Ablauf oder zur Kündigung der Lizenz.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1. Als Gegenleistung für die Ihnen im Rahmen dieses Abkommens gewährten Rechte, einschließlich der Bereitstellung von Wartung, zahlen Sie die Lizenzgebühren gemäß dem Bestellformular. Wenn das Bestellformular keine Zahlungsbedingungen enthält, ist die Lizenzgebühr innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Rechnung durch den Kunden zu zahlen.
8. INFLATIONSANPASSUNG
8.1. Lizenzgebühren unterliegen den in diesem Artikel 8 festgelegten Inflationsanpassungsregeln.
8.2. Die Inflationsanpassung, sofern zutreffend, gilt ab dem 1. Juli (dem „Indexdatum") eines jeden Kalenderjahres gemäß dem jährlichen Harmonisierten Verbraucherpreisindex für die Europäische Union, der von Eurostat (Europäisches Statistisches Amt) für das vorangegangene Kalenderjahr veröffentlicht wird (nachfolgend der „Index"). Sollte der Wert des Index kleiner oder gleich null sein, wird keine Anpassung vorgenommen. Der Index wird in der Regel auf der Eurostat-Website veröffentlicht, die hier verfügbar ist:
https://ec.europa.eu/eurostat
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tec00118/default/table?lang=en
8.3. Inflationsanpassungen gemäß Abschnitt 8.2 gelten nicht rückwirkend, d. h. nicht für bereits gezahlte Lizenzgebühren. Inflationsanpassungen gelten für Lizenzgebühren, die nach jedem Indexdatum in einem bestimmten Abonnementzeitraum fällig und zahlbar sind. Ihre nächste Zahlung und jede darauffolgende Zahlung nach einem Indexdatum umfassen alle nach Ihrer letzten Zahlung vorgenommenen Inflationsanpassungen. Für den Fall, dass der Index nicht bis zum Indexdatum veröffentlicht wird, wird die Lizenzgebühr ohne die entsprechenden Inflationsanpassungen in Rechnung gestellt, und die Inflationsanpassung wird ohne unangemessene Verzögerung nach der Veröffentlichung des betreffenden Index gesondert berechnet.
8.4. Sollte der Index aufhören zu existieren, wird er durch den Index ersetzt, der in Bezug auf die Europäische Union an seine Stelle tritt, und falls kein solcher Index eingeführt wird, durch den für die Tschechische Republik geltenden Index, der seinem Wesen und Zweck nach dem Index am ehesten entspricht.
9. IDEA BIM
9.1. Die Software ist darauf ausgelegt, mit Datenmodellen aus CAE-Programmen (computergestützte Konstruktion) und CAD-Programmen (computergestütztes Zeichnen) (nachfolgend die „CAE/CAD-Programme") zu arbeiten und mit diesen verknüpft zu werden, die in der Dokumentation aufgeführt sind. Die in diesem Abschnitt 9.1 beschriebene Funktionalität wird nachfolgend als „BIM-Link" bezeichnet.
9.2. IDEA StatiCa übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität des BIM-Links in Bezug auf Updates oder neue Versionen der verknüpften CAE/CAD-Programme, die nach dem Erwerb der Lizenz(en) durch Sie veröffentlicht werden. IDEA StatiCa wird jedoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, den BIM-Link entsprechend anzupassen, spätestens jedoch zwei (2) Monate nach der Veröffentlichung des Updates oder der neuen Version des betreffenden CAE/CAD-Programms.
9.3. IDEA StatiCa kann nicht für den Verlust der BIM-Link-Funktionalität der Software haftbar gemacht werden, der durch einen Eingriff oder eine andere Handlung des jeweiligen CAE/CAD-Programm-Eigentümers, -Entwicklers, -Distributors oder gegebenenfalls eines anderen Dritten verursacht wird. Dies umfasst, ohne Einschränkung, die Beendigung der Verbindungsfähigkeit des CAE/CAD-Programms durch den jeweiligen Dritten.
10. VERLETZUNG DES ABKOMMENS
10.1. Sie benachrichtigen IDEA StatiCa unverzüglich, wenn Sie Kenntnis von Folgendem erlangen: (i) einer Verletzung dieses Abkommens, (ii) einer Verletzung (ob tatsächlich oder behauptet) der geistigen Eigentumsrechte von IDEA StatiCa an der Software oder (iii) einer unbefugten Nutzung der Software, und leisten IDEA StatiCa angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit etwaigen Klagen oder Verfahren in Bezug auf solche Ereignisse.
10.2. Sollten Sie den vollen Betrag der Lizenzgebühr nicht bis zum Fälligkeitsdatum zahlen und auch nach Ablauf von dreißig (30) Tagen ab diesem Datum mit der Zahlung in Verzug bleiben und/oder wenn Sie gegen eine der in Abschnitt 4.1 festgelegten Einschränkungen verstoßen, werden die Lizenz, alle anderen Ihnen von IDEA StatiCa gewährten Lizenzen und dieses Abkommen sofort gekündigt. In einem solchen Fall ist IDEA StatiCa nicht verpflichtet, Lizenzgebühren oder Teile davon zurückzuerstatten. IDEA StatiCa ist außerdem berechtigt, Ihre Nutzung der Software zu deaktivieren oder zu sperren und/oder den Zugang zu Projekten, die mit IDEA StatiCa erstellt wurden, ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Das Recht von IDEA StatiCa, autorisierten Distributoren und/oder deren verbundenen Unternehmen, alle fälligen Zahlungen und Schadensersatz zu fordern und sonstige Rechtsbehelfe nach geltendem Recht geltend zu machen, bleibt unberührt.
10.3. Durch die Annahme dieses Abkommens verpflichten Sie sich sicherzustellen, dass die Software im Rahmen Ihrer Lizenz in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Abkommens genutzt wird. IDEA StatiCa haftet nicht für Schäden, die Ihnen und/oder Dritten im Falle eines Verstoßes gegen dieses Abkommen entstehen.
11. SCHADLOSHALTUNG
11.1. IDEA StatiCa wird auf eigene Kosten den Kunden und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus einem Anspruch eines Dritten ergeben oder damit zusammenhängen, dass die Software ein Patent, ein Urheberrecht oder ein Geschäftsgeheimnis verletzt, jedoch nur unter der Bedingung, dass: (a) IDEA StatiCa vom Kunden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert wird; (b) IDEA StatiCa die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen hat; (c) der Kunde IDEA StatiCa alle Informationen und Mitteilungen zur Verfügung stellt, die der Kunde in Bezug auf einen solchen Anspruch erhalten hat; und (d) der Kunde IDEA StatiCa auf Anfrage angemessene Unterstützung leistet. Sollte IDEA StatiCa Kenntnis davon erlangen oder vernünftigerweise davon ausgehen, dass die Software einem Verletzungsanspruch unterliegen könnte, hat IDEA StatiCa das Recht, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Kunden die Rechte zur Nutzung der Software zu verschaffen; (ii) die Software zu ersetzen oder zu modifizieren, sodass sie keine Verletzung mehr darstellt; oder (iii) falls (i) und (ii) wirtschaftlich nicht vertretbar sind, die Rückgabe der Software zu akzeptieren und dem Kunden eine anteilige Erstattung der vorausgezahlten Lizenzgebühr für den verbleibenden Teil des Abonnementzeitraums nach dem Wirksamkeitsdatum der Rückgabe zu gewähren.
11.2. IDEA StatiCa ist nicht verpflichtet, einen Verletzungsanspruch zu entschädigen oder zu verteidigen, und haftet nicht für einen Verletzungsanspruch, der auf Folgendem beruht: (i) dem Versäumnis des Kunden, ein von IDEA StatiCa bereitgestelltes Update zu installieren, wenn ein Update die Verletzung verhindert hätte; (ii) der Nutzung der Software unter Verstoß gegen dieses Abkommen oder geltendes Recht; (iii) Daten oder Informationen, die vom Kunden oder einem anderen Dritten in der Software gespeichert wurden; (iv) Software, die von einer anderen Person als IDEA StatiCa oder gemäß den Anweisungen von IDEA StatiCa in irgendeiner Weise verändert oder modifiziert wurde; oder (v) Änderungen an der Software auf Wunsch des Kunden.
11.3. Der Kunde wird auf eigene Kosten IDEA StatiCa und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben Dritter (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus Folgendem ergeben oder damit zusammenhängen: (i) der Nutzung der Software durch den Kunden unter Verstoß gegen dieses Abkommen oder geltendes Recht oder (ii) einer Kombination, einem Betrieb oder einer Nutzung der Software mit Geräten, Software oder Daten, die nicht von IDEA StatiCa geliefert oder schriftlich genehmigt wurden, soweit ein solcher Anspruch ohne eine solche Kombination, einen solchen Betrieb oder eine solche Nutzung nicht entstanden wäre. IDEA StatiCa benachrichtigt den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch, stellt dem Kunden eine Kopie aller von IDEA StatiCa in Bezug auf den Anspruch oder die Klage erhaltenen Informationen zur Verfügung, kooperiert in angemessener Weise mit dem Kunden bei der Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs oder der Klage und gestattet dem Kunden, die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs oder der Klage zu kontrollieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auswahl von Anwälten; vorausgesetzt, dass der Kunde in einem etwaigen Vergleich eine vollständige und bedingungslose Freistellung von IDEA StatiCa erwirkt. IDEA StatiCa hat das Recht, auf eigene Kosten an der Beilegung oder Verteidigung eines solchen Anspruchs oder einer solchen Klage teilzunehmen.
12. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
12.1. IDEA StatiCa gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab Ihrer Annahme dieses Abkommens (die „Gewährleistungsfrist") im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der geltenden Dokumentation funktioniert (die „Gewährleistung"). Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel sowie die alleinige Haftung von IDEA StatiCa und seinen verbundenen Unternehmen und deren Lieferanten für jeden Verstoß gegen die Gewährleistung besteht nach Wahl und auf Kosten von IDEA StatiCa in Folgendem: (i) IDEA StatiCa behebt den Fehler, indem es Ihnen Anweisungen zur Umgehung des Fehlers gibt oder ein Main Release oder Minor Release herausgibt, (ii) IDEA StatiCa ersetzt die Software, oder (iii) IDEA StatiCa kündigt die Lizenz und erstattet den anteiligen Teil der für den verbleibenden Abonnementzeitraum gezahlten Lizenzgebühren. Die vorgenannte eingeschränkte Gewährleistung wird Ihnen unter der Bedingung gewährt, dass Sie IDEA StatiCa den Fehler während der Gewährleistungsfrist schriftlich mitteilen und auf Anfrage den Kaufnachweis der betreffenden Lizenz von einer autorisierten Quelle (d. h. von IDEA StatiCa oder einem autorisierten Distributor) vorlegen. Die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht für Fehler und/oder sonstige Mängel, die durch Folgendes verursacht werden oder daraus resultieren: (i) Hardware, auf der die Software betrieben wird, (ii) Nichteinhaltung der in der Dokumentation festgelegten Nutzungsanforderungen oder sonstige unsachgemäße Nutzung der Software, (iii) jegliche Modifikation der Software durch Sie oder einen Dritten, und (iv) sonstige Handlungen oder Unterlassungen, die Ihnen oder einem Dritten zugerechnet werden können. IDEA StatiCa haftet nicht für solche Fehler oder Mängel. Darüber hinaus gilt die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung nicht für Lizenzen, die kostenlos bereitgestellt werden.
12.2. Für den Fall, dass Ihre Nutzung der Software gemäß diesem Abkommen, insbesondere gemäß der zulässigen Nutzung, die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder angeblich verletzt, kann IDEA StatiCa nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) Ihnen das Recht zur weiteren Nutzung der Software verschaffen; (ii) die verletzende Software oder Teile davon durch funktional gleichwertige Software ersetzen; oder (iii) dieses Abkommen und die Lizenz kündigen und Ihnen den Teil der Lizenzgebühr erstatten, der dem verbleibenden Abonnementzeitraum entspricht. Dieser Abschnitt 12.2 legt die alleinige Haftung von IDEA StatiCa und Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel in Bezug auf tatsächliche oder behauptete Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten Dritter fest, die sich aus der Nutzung der Software ergeben.
12.3. Die Gewährleistung gemäß Abschnitt 12.1 oben oder jede andere Gewährleistung in jeglicher Form gilt nicht für die Wartung oder die Ergebnisse der Wartung (die als materielle oder immaterielle Gegenstände betrachtet werden), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Main Releases, Minor Releases, Patches oder andere Software und Dokumentation. Sollte eine Gewährleistung oder Haftung für Mängel in jeglicher Form auf die Wartung oder die oben genannten Ergebnisse gemäß geltendem Recht, Geschäftspraxis und/oder aus einem anderen Grund anwendbar sein, wird eine solche Gewährleistung oder Haftung durch dieses Abkommen im weitestmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen.
12.4. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 12.1 DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WERDEN DIE SOFTWARE UND DIE WARTUNG „WIE BESEHEN" UND OHNE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG SOWIE UNTER AUSSCHLUSS DER GESETZLICHEN HAFTUNG FÜR MÄNGEL IM WEITESTMÖGLICHEN, NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG BEREITGESTELLT. WEDER IDEA STATICA NOCH SEINE LIEFERANTEN GEBEN IRGENDWELCHE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DIE DOKUMENTATION, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMSTITELS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, DER NICHTBEEINTRÄCHTIGUNG, DER RICHTIGKEIT VON INFORMATIONSINHALTEN ODER SOLCHER, DIE SICH AUS EINER GESCHÄFTSPRAXIS, EINEM GESETZ, EINEM BRAUCH ODER EINER HANDELSPRAXIS ERGEBEN. INSBESONDERE GEWÄHRLEISTET IDEA STATICA NICHT, DASS DIE SOFTWARE (I) FÜR DEN VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ZWECK GEEIGNET IST, (II) UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT ODER DASS IDEA STATICA, EIN AUTORISIERTER DISTRIBUTOR ODER EIN DRITTER FEHLER BEHEBT ODER SUPPORTANFRAGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE LÖST, (III) MIT ANDEREN SOFTWAREPRODUKTEN ALS DEN IN DER DOKUMENTATION ANGEGEBENEN ZUSAMMENWIRKT ODER (IV) MIT HARDWARE ODER HARDWAREKONFIGURATIONEN FUNKTIONIERT, DIE NICHT DIE IN DER DOKUMENTATION FESTGELEGTEN MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLEN. SIE KÖNNEN ANDERE GESETZLICHE RECHTE HABEN, ABER DIE DAUER DIESER RECHTE, FALLS VORHANDEN, IST AUF DEN KÜRZESTEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN ZEITRAUM BESCHRÄNKT.
13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
13.1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: IN BEZUG AUF DIESES ABKOMMEN UND DESSEN ERFÜLLUNG HAFTEN WEDER IDEA STATICA, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN NOCH SEINE LIEFERANTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN, NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG FÜR UMSATZVERLUSTE, GEWINNVERLUSTE, PRODUKTIONSVERLUSTE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, VERZÖGERUNGSKOSTEN, NUTZUNGSAUSFÄLLE, VERLORENE ODER UNGENAUE DATEN, VERSAGEN VON SICHERHEITSMECHANISMEN ODER INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, AUF VERTRAUEN BERUHENDE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG VON DER KLAGEFORM, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), SCHADLOSHALTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN IDEA STATICA IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.
13.2. SCHADENSERSATZBESCHRÄNKUNG: IM GRÖSSTMÖGLICHEN, NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG IST DIE MAXIMALE GELDLICHE HAFTUNG VON IDEA STATICA FÜR SCHÄDEN IM RAHMEN DIESES ABKOMMENS ODER IN VERBINDUNG DAMIT AUF EINEN BETRAG BEGRENZT, DER DEM GESAMTBETRAG DER VON IHNEN IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM SCHADENSEREIGNIS TATSÄCHLICH GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHREN ENTSPRICHT, UND DARF DIESEN NICHT ÜBERSCHREITEN, ODER IM FALLE EINER KOSTENLOSEN LIZENZ 100 USD.
13.3. Dieser Artikel 13 bleibt nach Ablauf oder Kündigung dieses Abkommens aus jedwedem Grund in Kraft.
14. PERSONENBEZOGENE DATEN UND VERARBEITUNG
14.1. IDEA StatiCa verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzrichtlinie.
14.2. Der Kunde ist für alle Einwilligungen und Hinweise verantwortlich, die erforderlich sind, um (a) die Nutzung und den Empfang der Software durch den Kunden und (b) den Zugriff, die Speicherung und die Verarbeitung von durch IDEA StatiCa erhobenen Daten (einschließlich personenbezogener Daten) durch IDEA StatiCa gemäß diesem Abkommen und der Datenschutzrichtlinie zu ermöglichen.
15. PRÜFUNGS- UND DATENNUTZUNGSRECHT
15.1. IDEA StatiCa kann jederzeit eine Prüfung Ihrer Einhaltung der Bedingungen dieses Abkommens durchführen oder einen externen Prüfer damit beauftragen (die „Prüfung"). IDEA StatiCa stellt eine Vorankündigung von mindestens fünf (5) Tagen für eine solche Prüfung bereit, es sei denn, die Prüfung wird elektronisch gemäß Abschnitt 16.3 unten durchgeführt.
15.2. Im Zusammenhang mit der Prüfung gewähren Sie IDEA StatiCa, seinem autorisierten Distributor oder einem beauftragten externen Prüfer angemessene Unterstützung und Kooperation sowie den erforderlichen Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Materialien, um Ihre Einhaltung dieses Abkommens festzustellen.
15.3. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Prüfung auch elektronisch unter Nutzung der Prüffunktionalität der Software durchgeführt werden, die darauf ausgelegt ist, IDEA StatiCa die automatische Überwachung der Einhaltung der Lizenz bei der Nutzung der Software zu ermöglichen und Installationen und die Nutzung nicht lizenzierter oder anderweitig verletzender Kopien der Software zu erkennen und IDEA StatiCa darüber zu informieren. In dieser Hinsicht erkennen Sie an und stimmen ausdrücklich zu, dass die Software IDEA StatiCa automatisch Daten über Ihre Installation und Nutzung der Software übermittelt.
15.4. Wenn die Ergebnisse der Prüfung ergeben, dass Sie die Bedingungen der Lizenz nicht einhalten, beheben Sie diese Nichteinhaltung unverzüglich, sei es durch den Kauf und die Zahlung zusätzlicher Lizenzen oder auf andere Weise, und erstatten IDEA StatiCa unbeschadet etwaiger Rechte oder Rechtsbehelfe, die IDEA StatiCa zustehen können, die angemessenen Kosten der Prüfung. Alle anderen Rechte von IDEA StatiCa im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen die Bedingungen dieses Abkommens oder der Prüfung bleiben unberührt.
16. VERTRAULICHKEIT
16.1. Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen keinem Dritten offenzulegen oder anderweitig zugänglich zu machen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die:
(a) sich bereits im Besitz einer Partei befinden, ohne dass dies auf einen Verstoß gegen diesen Abschnitt 16.1 zurückzuführen ist; oder
(b) öffentlich zugänglich sind, ohne dass dies auf einen Verstoß gegen diesen Abschnitt 16.1 zurückzuführen ist.
16.2. Die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber eigenen Mitarbeitern, Vertretern, Unterauftragnehmern, verbundenen Unternehmen von IDEA StatiCa, Fachberatern und Mitarbeitern solcher Personen oder Einheiten gilt nicht als Verletzung der Vertraulichkeit, sofern diese vertraulichen Informationen für die Erfüllung der Verpflichtungen dieser Personen gegenüber der Partei erforderlich sind und ausschließlich auf der Grundlage des Informationsbedarfs offengelegt werden. In einem solchen Fall stellt die offenlegende Partei sicher, dass die Person, die die vertraulichen Informationen erhält, sich zur Wahrung der Vertraulichkeit mindestens in dem Umfang verpflichtet, der sich aus diesem Abkommen ergibt.
16.3. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn eine solche Offenlegung aufgrund von Gesetzen, Dekreten oder Anordnungen zuständiger Behörden oder gerichtlichen Anordnungen erforderlich ist, vorausgesetzt, dass diese Partei (i) nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, der so erforderlich ist, (ii) den Empfänger der vertraulichen Informationen darüber informiert, dass die freigegebenen Informationen vertraulich sind, und gegebenenfalls alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass die Informationen vom Empfänger vertraulich behandelt werden, und (iii) die andere Partei unverzüglich über die Freigabe dieser vertraulichen Informationen informiert und dabei die offengelegten Informationen, den Empfänger der Informationen und die Umstände, die zur Offenlegungspflicht geführt haben, angibt.
16.4. Jede Partei verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels durch ihre Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer sicherzustellen, und im Falle von Ihnen auch durch Ihre verbundenen Unternehmen oder Fachberater.
17. HÖHERE GEWALT
17.1. Keine Partei haftet gegenüber der anderen für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Abkommen (mit Ausnahme der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen), wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens eintreten, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei liegen und die diese Partei trotz zumutbarer Sorgfalt nicht hätte vorhersehen und abwenden können, wie z. B. ein Streik, eine Blockade, ein Krieg, ein Terroranschlag, ein Aufstand, ein Aufruhr, ein Brand, eine Explosion, eine Naturkatastrophe, ein Ausfall oder eine Verringerung der Strom- oder Telekommunikations- oder Datennetzwerke oder -dienste, ein Denial-of-Service-Angriff, ein Embargo oder die Verweigerung einer Genehmigung durch eine Regierungsbehörde (ein „Ereignis höherer Gewalt"). Bei einem Ereignis höherer Gewalt ist die andere Partei unverzüglich über dessen Eintreten und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Wenn die Erfüllung dieses Abkommens infolge eines Ereignisses höherer Gewalt um mehr als drei (3) Monate verzögert wird, kann jede Partei dieses Abkommen mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzt.
18. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
18.1. Dieses Abkommen und die hierin gewährte Lizenz bleiben bis zum Ablauf des Abonnementzeitraums in Kraft, sofern sie nicht früher gemäß den Bedingungen dieses Abkommens gekündigt werden.
18.2. Zusätzlich zu den anderen in diesem Abkommen genannten Fällen kann IDEA StatiCa dieses Abkommen und die hierin gewährte Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
(a) Sie in Liquidation treten;
(b) ein Verfahren eingeleitet wird, das darauf abzielt, Sie für zahlungsunfähig oder insolvent zu erklären, und Sie auf Anfrage nicht nachweisen, dass ein solches Verfahren nicht begründet ist, oder das Verfahren nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seiner Einleitung beenden;
(c) für einen Teil Ihres Vermögens ein Insolvenzverwalter bestellt wird;
(d) Sie gegen dieses Abkommen verstoßen und ein solcher Verstoß (i) nicht behebbar ist; oder (ii) behebbar ist, aber dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Benachrichtigung durch IDEA StatiCa nicht behoben wurde;
(e) Sie generell nicht in der Lage sind, Ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, wobei Sie für diesen Zweck als zahlungsunfähig gelten, wenn Sie mit der Erfüllung einer vertraglichen Zahlungsverpflichtung mehr als drei (3) Monate in Verzug sind.
18.3. Bei oder infolge der Kündigung dieses Abkommens werden keine Lizenzgebühren erstattet, sofern zutreffend.
18.4. Die Kündigung dieses Abkommens erfolgt unbeschadet der erworbenen Rechte einer Partei oder anderer einer Partei zustehender Rechtsbehelfe. Nach Kündigung dieses Abkommens geben Sie IDEA StatiCa unverzüglich alle Datenträger der Software und alle Kopien davon zurück oder löschen diese von den Datenträgern und bestätigen IDEA StatiCa diese Löschung schriftlich.
18.5. Die Kündigung dieses Abkommens berührt nicht die Gültigkeit von Bestimmungen dieses Abkommens, die ausdrücklich oder stillschweigend nach einer solchen Kündigung in Kraft bleiben sollen, einschließlich der Abschnitte 1, 4.4, 9.3, 10.3, 11, 12.4, 13, 16, 18.4, 18.5, 19 und 22.
19. ANWENDBARES RECHT; STREITIGKEITEN
19.1. Dieses Abkommen unterliegt den Gesetzen des Staates New York und ist gemäß diesen auszulegen, ohne Rücksicht auf dessen Kollisionsnormen.
19.2. Jede Partei erklärt sich bereit, in gutem Glauben zu verhandeln, um etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich dieses Abkommens und/oder der Lizenz beizulegen. Wenn die Verhandlungen die Streitigkeit nicht zur angemessenen Zufriedenheit beider Parteien lösen, gehen die Parteien gemäß Abschnitt 18.3 unten vor.
19.3. Die Parteien stimmen unwiderruflich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte in New York zu und unterwerfen sich diesen. Jede Partei verzichtet hiermit auf alle Einwände und Ansprüche wegen fehlender persönlicher Zuständigkeit oder unzumutbaren Gerichtsstands für solche Gerichte. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf dieses Abkommen keine Anwendung finden. JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT AUF DAS RECHT AUF EINE JURY-VERHANDLUNG IN BEZUG AUF JEDE FRAGE ODER KLAGEURSACHE, DIE GANZ ODER TEILWEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM ABKOMMEN ODER DESSEN GEGENSTAND ENTSTEHT.
20. EMBARGOS, SANKTIONEN UND BESCHRÄNKUNGEN
20.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften vollständig einzuhalten, einschließlich derjenigen der Vereinigten Staaten. Der Kunde erklärt sich insbesondere damit einverstanden, die Software oder Dokumentation oder technische Daten oder Dienstleistungen, die ein direktes Produkt der Software oder Dokumentation sind, nicht direkt oder indirekt in Länder zu exportieren, zu re-exportieren oder zu übermitteln, für die das U.S. Export Administration Act in seiner aktuellen Fassung oder dessen Vorschriften (das „Exportgesetz") den Export verbietet oder für die das Exportgesetz eine vorherige Genehmigung der US-Regierung erfordert, es sei denn, eine solche vorherige Genehmigung der US-Regierung wird eingeholt.
20.2. Ohne das Vorstehende einzuschränken, versichern und gewährleisten Sie durch den Abschluss dieses Abkommens: (i) dass Sie nicht auf einer US-amerikanischen/EU-Regierungsliste verbotener oder eingeschränkter Parteien aufgeführt sind oder sich in einem Land befinden (oder Staatsangehöriger eines Landes sind), das einem US-amerikanischen/EU-Regierungsembargo unterliegt oder das von der US-Regierung/EU als „terrorismusunterstützendes" Land eingestuft wurde, und (ii) Sie verpflichten sich, nicht auf die Software zuzugreifen oder diese unter Verstoß gegen ein US-amerikanisches/EU-Exportembargo, -verbot oder eine -beschränkung zu nutzen (und keinem Ihrer Benutzer dies zu gestatten).
21. ÄNDERUNGEN DIESES ABKOMMENS
21.1. IDEA StatiCa behält sich das Recht vor, das Abkommen von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren. Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teile des Abkommens jederzeit zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen, indem wir das geänderte Abkommen auf der Website mit einem aktualisierten Datum „Zuletzt aktualisiert" oben veröffentlichen. Bitte überprüfen Sie das Abkommen regelmäßig auf Änderungen. Wenn die Änderungen wesentliche Änderungen umfassen, die Ihre Rechte oder Pflichten betreffen, werden wir Sie durch angemessene Mittel über die Änderungen informieren, was Benachrichtigungen über die Website oder per E-Mail einschließen kann. Die fortgesetzte Nutzung der Software durch den Kunden nach dem Inkrafttreten von Änderungen des Abkommens gilt als Annahme dieser Änderungen.
22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
22.1. Dieses Abkommen und das Bestellformular stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle Lizenzbedingungen in früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen und IDEA StatiCa bezüglich aktueller oder früherer Versionen der Software sowie alle anderen Mitteilungen zum Gegenstand dieses Abkommens. Alle Bedingungen in solchen früheren Vereinbarungen, die derzeit in Kraft sind und die mit den Bedingungen dieses Abkommens unvereinbar sind, werden hiermit ausdrücklich als geändert und diesem Abkommen angepasst vereinbart.
22.2. Sollte eine Bestimmung dieses Abkommens von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmung keine anderen Bestimmungen dieses Abkommens, und alle von einer solchen Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht betroffenen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft. Darüber hinaus werden die Parteien, wenn eine Bestimmung dieses Abkommens aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang die ursprünglichen Absichten der Parteien bewahrt.
22.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind alle Mitteilungen, Anfragen, Einwilligungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstige Kommunikation im Rahmen dieses Abkommens schriftlich zu erteilen und gelten als zugegangen: (i) bei Übergabe durch Boten (mit schriftlicher Empfangsbestätigung); (ii) bei Empfang durch den Adressaten, wenn sie durch einen national anerkannten Overnight-Kurierdienst versandt werden (Empfangsbestätigung angefordert); (iii) am Datum des E-Mail-Versands (mit Übertragungsbestätigung), wenn während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers versandt, und am nächsten Werktag, wenn nach den normalen Geschäftszeiten des Empfängers versandt; oder (iv) am dritten (3.) Tag nach dem Datum der Aufgabe per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, Rückschein angefordert, Porto vorausbezahlt. Im Rahmen dieses Abkommens müssen Mitteilungen an den Kunden an die mit dem Konto des Kunden verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet werden, und Mitteilungen an IDEA StatiCa müssen an [email protected] gesendet werden.
22.4. Sie dürfen keine Ihrer Rechte abtreten oder anderweitig übertragen oder Ihre Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieses Abkommens delegieren oder anderweitig übertragen, weder freiwillig noch unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IDEA StatiCa, die IDEA StatiCa nach eigenem Ermessen erteilen oder verweigern kann. Für die Zwecke des vorstehenden Satzes und ohne dessen Allgemeinheit einzuschränken gilt jede Fusion, Konsolidierung oder Umstrukturierung, an der Sie beteiligt sind (unabhängig davon, ob Sie eine fortbestehende oder eine aufgelöste Einheit sind), als Übertragung von Rechten, Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieses Abkommens, für die die vorherige schriftliche Zustimmung von IDEA StatiCa erforderlich ist. Keine Delegation oder sonstige Übertragung entbindet Sie von Ihren Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieses Abkommens. Jede behauptete Abtretung, Delegation oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt 24.4 verstößt, ist nichtig. IDEA StatiCa und/oder der autorisierte Distributor können alle oder einen Teil ihrer Rechte frei abtreten oder anderweitig übertragen oder alle oder einen Teil ihrer Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieses Abkommens ohne Ihre Zustimmung delegieren oder anderweitig übertragen. Dieses Abkommen ist für die Parteien und ihre jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und kommt diesen zugute.
22.5. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, dient dieses Abkommen ausschließlich dem Nutzen der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts hierin soll einer anderen Person irgendwelche gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeglicher Art im Rahmen oder aufgrund dieses Abkommens einräumen oder einräumen sollen.
22.6. Die Parteien vereinbaren, dass ein Verstoß gegen Abschnitt 4 (Einschränkungen) oder 16 (Vertraulichkeit) oder den Umfang einer der hierin gewährten Lizenzen zu einem nicht wiedergutzumachenden und andauernden Schaden für die nicht verstoßende Partei führen kann, für den es möglicherweise keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt, und dass diese Partei daher berechtigt ist, einstweiligen Rechtsschutz und spezifische Erfüllung sowie sonstige angemessene Rechtsbehelfe zu beantragen.
Diese Version des Software-Lizenzvertrags gilt seit dem 1. Januar 2026.