Platte
Gemäß EN 1992-1-1, Art. 5.3.1(4) ist eine Platte ein Bauteil, bei dem die minimale Feldabmessung nicht weniger als das 5-fache der Gesamtplattendicke beträgt. Die Platte wird nur durch Biegemomente und Querkräfte senkrecht zur Schwerachse der Platte beansprucht. Die Überprüfung der konstruktiven Durchbildung erfolgt gemäß EN 1992-1-1, Art. 9.3.
Schale als Platte – Schalen-Platte
Die Geometrie wird ähnlich wie bei der Plattengeometrie definiert. Im Gegensatz zur Platte kann die Schalen-Platte durch Biege- und Membranwirkungen beansprucht werden. Die konstruktive Durchbildung wird gemäß den Regeln für Platten überprüft (EN 1992-1-1, Art. 9.3).
Wand
Gemäß EN 1992-1-1, Art. 5.3.1(7) ist eine Wand ein Bauteil, bei dem die folgenden Bedingungen nicht erfüllt sind:
- die Querschnittstiefe überschreitet nicht das 4-fache ihrer Breite
- die Höhe beträgt mindestens das 3-fache der Querschnittstiefe
Die Wand wird nur durch Membranwirkung beansprucht und die konstruktive Durchbildung wird gemäß EN 1992-1-1, Art. 9.6 überprüft.
Schale als Wand – Schalen-Wand
Die Geometrie wird ähnlich wie bei der Wandgeometrie definiert. Im Gegensatz zur Wand kann die Schalen-Wand durch Biege- und Membranwirkungen beansprucht werden. Die konstruktive Durchbildung wird gemäß den Bestimmungen für Wände überprüft (EN 1992-1-1, Art. 9.6).
Wandartiger Träger
Gemäß EN 1992-1-1, Art. 5.3.1(3) ist ein wandartiger Träger ein Bauteil, bei dem die Spannweite kleiner als das 3-fache der Gesamtquerschnittstiefe ist. Der wandartige Träger kann wie die Wand nur durch Membranwirkungen beansprucht werden. Die konstruktive Durchbildung wird gemäß EN 1992-1-1, Art. 9.7 überprüft.