IDEA StatiCa ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

1. EINFÜHRUNGSBESTIMMUNG

1.1. Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend das "EULA") legt die Bedingungen fest, unter denen IDEA StatiCa (nachfolgend definiert) bereit ist, Ihnen als Endnutzer (nachfolgend definiert) eine Lizenz für die Software (nachfolgend definiert) zu erteilen, unabhängig davon, ob diese Lizenz Ihnen von IDEA StatiCa oder einem Autorisierten Vertriebspartner (nachfolgend definiert) zur Verfügung gestellt wird. 

1.2. Die Bedingungen dieses EULA können durch (i) das Angebot (wie unten definiert) und/oder (ii) Ihren Liefervertrag (wie unten definiert) geändert werden, falls vorhanden. Im Falle von Konflikten, Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den Bedingungen Ihres Liefervertrags (falls vorhanden) und/oder dem Angebot und den in diesem Dokument aufgeführten Bedingungen haben die Bedingungen Ihres Liefervertrags und des Angebots Vorrang vor den in diesem Dokument aufgeführten Bedingungen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bezieht sich jede Bezugnahme auf dieses EULA auch auf das Angebot und/oder Ihren Liefervertrag (sofern vorhanden).   

1.3. Die Bedingungen dieses EULA sind für Sie rechtlich bindend, unabhängig von der Art der Lieferung oder des Empfangs der Software und unabhängig davon, ob die Software Ihnen direkt von IDEA StatiCa oder von einem Autorisierten Vertriebspartner zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht wurde.

2. ABSCHLUSS DER EULA

2.1. Dieses EULA wird insbesondere durch (i) die Annahme des Angebots, (ii) den Abschluss eines Liefervertrags oder (iii) durch Anklicken der Schaltfläche "ICH AKZEPTIERE" während der Installation der Software akzeptiert. Mit der Annahme dieses EULA:

(a) stimmen Sie den  Bedingungen dieses EULA bedingungslos zu;

(b) bestätigen Sie, dass Sie dieses EULA gelesen haben; und

(c) bestätigen Sie, dass Sie ein autorisierter Benutzer der Software sind und dass Ihre Installation der Software legal und unter diesem EULA erlaubt ist.

2.2. Sie sind nicht berechtigt, die Software ohne die Zustimmung zu diesem EULA zu installieren oder zu verwenden.

3. DEFINITIONEN

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die folgenden Begriffe in diesem EULA die folgende Bedeutung:

3.1. Verbundenes Unternehmen ist hinsichtlich einer natürlichen oder juristischen Person  jede andere natürlich oder juristische Person, die: (i) diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, (ii) direkt oder indirekt von dieser Partei kontrolliert wird oder (iii) unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht. Eine natürliche oder juristische Person gilt als unter der Kontrolle einer anderen natürlichen oder juristischen Person stehend, wenn sie mehr als vierzig Prozent (40 %) der stimmberechtigten Aktien oder anderer Eigentumsanteile der anderen juristischen Person  besitzt oder direkt oder indirekt die Macht besitzt, Weisungen zu geben oder die Strategie zu bestimmen;

3.2. Autorisiertes Verbundenes Unternehmen bezeichnet jedes Verbundene Unternehmen, das berechtigt ist, die Software auf der Grundlage Ihrer Lizenz gemäß den Bedingungen der jeweiligen Lizenz zu nutzen;

3.3. Autorisierter Vertriebspartner bedeutet jedes Verbundene Unternehmen von IDEA StatiCa oder ein autorisierter Wiederverkäufer von IDEA StatiCa;

3.4. Vertrauliche Informationen sind die Software, die Dokumentation und alle Informationen und Materialien in jeglicher Form, die den Betrieb, das Personal und die Geschäftsvorgänge von IDEA StatiCa oder Ihnen betreffen, die entweder: (i) als vertraulich gekennzeichnet sind, oder (ii) aufgrund ihrer Art oder der Umstände, unter denen die Informationen oder das Material offengelegt werden, vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind;

3.5. Datenschutzgesetzgebung bezeichnet (i) die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Par-laments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (nachfolgend die "DSGVO"), (ii) alle nationalen Umsetzungsgesetze, Verordnungen und sekundären Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geänderten oder aktualisierten Fassung und (iii) alle Nachfolgegesetze zur DSGVO und deren Umsetzungsgesetze, Verordnungen und sekundäre Rechtsvorschriften; und (iv) alle anwendbaren Datenschutzgesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und der einzelnen Bundesstaaten, die während der Lizenzlaufzeit bestehen oder verabschiedet wurden;

3.6. Liefervertrag bezeichnet eine Vereinbarung über die Lieferung der Software zwischen Ihnen und IDEA StatiCa oder Ihnen und einem Autorisierten Vertriebspartner;

3.7. Dokumentation bezeichnet Benutzerdokumentation in Bezug auf die Software in der jeweils gültigen Fassung. Die Wissensdatenbank ist nicht Teil der Dokumentation;

3.8. Fehler bedeutet einen Defekt oder Fehler in der Software, der verhindert, dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert;

3.9. EULA bezeichnet diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag für Software;

3.10. IDEA StatiCa bezeichnet die in Abschnitt 20.1 dieses EULAs genannte Einheit der IDEA StatiCa Gruppe;

3.11. IDEA StatiCa Campus bezeichnet einen umfassenden Online-Kurs für Bauingenieure und Statiker zur effektiven Nutzung der von IDEA StatiCa angebotenen Software, der nicht in der Lizenz, der Wartung und/oder der Wissensdatenbank enthalten ist und einem separaten Vertrag und Gebühren unterliegt (der Kurs ist derzeit verfügbar unter: https://www.ideastatica.com/campus);

3.12. Helpdesk-Dienstleistungen sind die Dienstleistungen des technischen Supports in Bezug auf die Installation und Nutzung der Software, die entweder direkt von IDEA StatiCa oder von einem Autorisierten Vertriebspartner erbracht werden;

3.13. Wissensdatenbank bezeichnet Online-Informationen und -materialien, die sich auf die Software und/oder die Strukturanalyse beziehen, wie z.B. White Papers, Artikel und/oder Videos, die auf der IDEA StatiCa-Website veröffentlicht und Ihnen über das Web-Interface auf der IDEA StatiCa-Website im Rahmen der Wartung zur Verfügung gestellt werden; die Wissensdatenbank umfasst nicht den IDEA StatiCa Campus und/oder andere Materialien, Informationen oder Abschnitte der IDEA StatiCa-Website, die gemäß dem Web-Interface Gegenstand separater Verträge und Gebühren sind; 

3.14. Lizenz bezeichnet die Lizenz für die Software und die Dokumentation, die Ihnen in Übereinstimmung mit diesem EULA, dem Angebot (falls vorhanden) und/oder Ihrem Liefervertrag (falls vorhanden) gewährt wird;

3.15. Lizenzgebühr bezeichnet die Gebühren für die Lizenz, die im Angebot und/oder in Ihrer Liefervereinbarung (falls vorhanden) angegeben sind und von Ihnen als Gegenleistung für die Lizenzerteilung und, wenn die Wartung in der Lizenz enthalten ist, auch als Gegenleistung für die Bereitstellung der Wartung zu zahlen sind;

3.16. Lizenzkategorie bedeutet eine der Kategorien der Lizenz, wie in Abschnitt 5 dieses EULA näher definiert;

3.17. Lizenzinhaber bezeichnet die Kategorie der natürlichen und/oder juristischen Person, die zur Gewährung der jeweiligen Lizenzkategorie berechtigt ist, wie in Abschnitt 5 dieses EULA näher beschrieben;

3.18. Lizenzparameter bezeichnen die Bedingungen der Lizenz, die für jede Lizenzkategorie in den Abschnitten 5.2 bis 5.7 dieses EULA beschrieben sind, wie sie im Angebot oder in Ihrer Liefervereinbarung (falls vorhanden) ergänzt oder geändert werden;

3.19. Lizenzlaufzeit bezeichnet die Laufzeit der Lizenz, die entweder für einen bestimmten Zeitraum, unbefristet (unbefristete Lizenzen) oder für den Abonnementzeitraum vereinbart werden kann (abonnementbasierte Lizenzen);

3.20. Wartung bedeutet die folgenden Leistungen: (i) Nebenreleases, (ii) Hauptreleases, (iii) Helpdesk-Services und (iv) Zugang zur Wissensdatenbank; bei abonnementbasierten Lizenzen ist die Wartung immer in der Lizenz enthalten;

3.21. Wartungsgebühr bezeichnet die Wartungsgebühr. Die Wartungsgebühr ist in der Lizenzgebühr für abonnementbasierte Lizenzen enthalten und wird im Falle unbefristeter Lizenzen separat berechnet;

3.22. Wartungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem Ihnen die Wartung zur Verfügung gestellt wird und der in Abschnitt 8 dieses EULA näher definiert ist;

3.23. Hauptversion bezeichnet jede Hauptversion der Software, die von IDEA StatiCa von Zeit zu Zeit allgemein kommerziell verfügbar gemacht wird und die von IDEA StatiCa mit einer Versionsnummer (v + Nummer) versehen wurde, die eine neue Hauptversion kennzeichnet;

3.24. Nebenrelease bezeichnet eine Version, die die Software aktualisiert, Fehlerkorrekturen enthalten kann oder Funktions- und Leistungsverbesserungen bietet, denen jedoch keine Versionsnummern zugewiesen werden. Unter keinen Umständen bedeutet ein Nebenrelease eine Hauptversion;

3.25. Partei meint entweder Sie oder IDEA StatiCa oder den Autorisierten Vertriebspartner, je nachdem, was zutrifft;

3.26. Erlaubte Nutzung bezeichnet die Art und Weise, in der Sie berechtigt sind, die Software aufgrund der Lizenz zu nutzen;

3.27. Personenbezogene Daten sind alle personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung, die entweder Sie oder Ihre Nutzer oder ggf. andere natürliche Personen betreffen und die von IDEA StatiCa in Verbindung mit diesem EULA und/oder Ihrer Nutzung der Software verarbeitet werden;

3.28. Professionelle Berater bedeutet alle professionellen Anbieter von Beratungs-, Aufsichts- und anderen spezialisierten Dienstleistungen, die zum Zweck ihrer Tätigkeit für eine der Parteien Zugang zu den Vertraulichen Informationen erhalten und die durch das Gesetz und/oder Berufsrecht zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechts- und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer;

3.29. Angebot bezeichnet das Ihnen von IDEA StatiCa oder dem Autorisierten Vertriebspartner unter-breitete und von Ihnen akzeptierte Angebot für die Lieferung der Lizenz(en) oder Wartung in Be-zug auf die Software;

3.30. Plätze bezeichnet die maximal zulässige Anzahl von Benutzern, die die Software gleichzeitig nutzen können;

3.31. Software bezeichnet die Softwareprodukte von IDEA StatiCa, die im Angebot oder in einem Liefervertrag (falls vorhanden) angegeben sind, einschließlich aller Nebenreleases und Hauptversionen;

3.32. Abonnementgebühr bedeutet eine reguläre Lizenzgebühr für eine abonnementbasierte Lizenz, die für jeden Abonnementzeitraum in einer (1) Rate gezahlt wird, die am ersten (1.) Tag eines solchen Abonnementzeitraums fällig wird, oder wie anderweitig im Angebot und/oder in der Liefervereinbarung angegeben;

3.33. Abonnementzeitraum bezeichnet die Gültigkeitsdauer einer abonnementbasierten Lizenz. Der Abonnementzeitraum verlängert sich automatisch um weitere aufeinanderfolgende Zeiträume, sofern er nicht gemäß Abschnitt 7.1 dieses EULAs gekündigt wird;

3.34. Benutzer bezeichnet die Personen, die von den Lizenzparametern als zur Nutzung der Lizenz berechtigt ausgewiesen sind, und kann Sie, eine von Ihnen oder einem autorisierten Tochterunternehmen beschäftigte Person oder gegebenenfalls Ihre Studenten umfassen, die einen gültigen Lizenzschlüssel erhalten haben, um die Software zu nutzen. Für die Zwecke dieser Definition und des Artikels 5 gelten als "Mitarbeiter" selbstständige Auftragnehmer, die die Software in Ihrem Namen gemäß einer Vereinbarung mit Ihnen oder einem Autorisierten Verbundenen Unternehmen, soweit zutreffend, verwenden;

3.35. Benutzer-Credentials sind die folgenden Anmeldeinformationen, die den Zugriff auf die Software ermöglichen: (i) Benutzernamen und (ii) Passwort;

3.36. Sie bedeutet die Einheit, die die Lizenz erwirbt oder annimmt, d.h. Sie als Einzelperson oder die von Ihnen vertretene Gesellschaft/Organisation oder jeder erlaubte Rechtsnachfolger.

Für die Zwecke dieses EULAs (a) gelten die Wörter "einschließlich", "beinhaltet" und " inklusive" als gefolgt von den Wörtern "ohne Einschränkung"; und (b) beziehen sich die Wörter "hierin", "hiervon", "hiermit", "hierauf" und "hierunter" auf dieses EULA als Ganzes. Dieses EULA ist ohne Rücksicht auf gesetzliche Vermutungen oder Regeln auszulegen, die eine Auslegung oder Interpretation zuungunsten der Partei erfordern, die eine Urkunde verfasst oder die Erstellung einer Urkunde veranlasst hat.

Die Überschriften in diesem EULA dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses EULA.

4. LIEFERBEDINGUNGEN

4.1. Sie erwerben Ihre Lizenz(en) und/oder Wartung durch Abschluss dieses EULA, insbesondere auf der Grundlage des Angebots und/oder der Liefervereinbarung.

4.2. Die Software und/oder Wartung wird Ihnen in Übereinstimmung mit Ihrer Liefervereinbarung (falls vorhanden) oder wie anderweitig von IDEA StatiCa oder dem autorisierten Vertriebspartner festgelegt, geliefert oder zur Verfügung gestellt. Wenn es sich bei Ihrer Lizenz um eine Testlizenz handelt, wird Ihnen die Software nach Annahme dieses EULA zur Verfügung gestellt.

4.3 Der Benutzerzugriff auf die Software wird über Benutzeranmeldeinformationen aktiviert, die Ihnen oder Ihren Benutzern von IDEA StatiCa mitgeteilt werden. Benutzeranmeldeinformationen werden in der Regel per E-Mail über Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse bereitgestellt. Indem Sie dieses EULA akzeptieren, erklären Sie sich hiermit einverstanden, die Benutzeranmeldeinformationen per E-Mail zu erhalten.

4.4. Die Software darf nur auf solcher Hardware betrieben werden, die den in der Dokumentation beschriebenen technischen Anforderungen entspricht.

5. GRUNDLEGENDE LIZENZBEDINGUNGEN

5.1. Die Lizenz(en) berechtigt(en) Sie, die Software in Übereinstimmung mit Ihren Lizenzparametern und den Bedingungen dieses EULAs zu nutzen. Ihre Lizenzparameter werden durch Ihre Lizenzkategorie definiert (siehe Abschnitte 5.2 bis 5.7 dieses EULA) und können durch den Inhalt des Angebots und/oder Ihrer Liefervereinbarung (falls vorhanden) weiter modifiziert werden.

5.2. Kommerzielle Standardlizenz

Zulässige VerwendungKommerzielle Zwecke
Lizenz-InhaberEinzelpersonen oder Geschäftseinheiten und Organisationen

Autorisiertes

verbundenes Unternehmen

Nicht erlaubt
Territorialer GeltungsbereichLand Ihrer Rechnungsadresse, oder weltweit, wenn dies im Angebot und/oder Ihrer Liefervereinbarung (falls vorhanden) ausdrücklich angegeben ist;
LizenzdauerAbonnementzeitraum oder unbefristet
(Angegeben im Angebot oder ggf. in Ihrer Liefervereinbarung, falls vorhanden))
BenutzerSie und/oder Ihre angestellten Personen
Wartung

Abonnementbasierte Lizenzen: Die Wartung ist in der Lizenz und in den Lizenzgebühren enthalten

Unbefristete Lizenzen: Die Wartung unterliegt der Zahlung einer Wartungsgebühr

Anzahl der PlätzeAngegeben im Angebot oder in Ihrer Liefervereinbarung (falls vorhanden)

5.3. Kommerzielle Unternehmenslizenz (Enterprise Lizenz)

Zulässige VerwendungKommerzielle Zwecke
Lizenz-InhaberEinzelpersonen oder Geschäftseinheiten und Organisationen
Autorisiertes verbundenes UnternehmenErlaubt
Territorialer GeltungsbereichWeltweit
LizenzdauerAbonnementzeitraum oder unbefristet
(Angegeben im Angebot oder ggf. in Ihrer Liefervereinbarung) vorhanden)
Benutzer

Sie, und/oder Ihre angestellten Personen, und/oder die Mitarbeiter Ihrer Auto­risierten verbundenen Unternehmen, wie anwendbar

(oder wie im Angebot oder ggf. in Ihrer Liefervereinbarung angegeben)

Wartung

Abonnementbasierte Lizenzen: Die Wartung ist in der Lizenz und in den Lizenzgebühren enthalten

Unbefristete Lizenzen: Die Wartung unterliegt der Zahlung einer Wartungsgebühr

Anzahl der PlätzeAngegeben im Angebot oder ggf. in Ihrer Liefervereinbarung

5.4. Bildungslizenz

Zulässige VerwendungSelbstschulung des Lizenzinhabers
Lizenz-InhaberStudenten, Lehrkräfte und Wissenschaftler

Autorisiertes

Verbundenes Unternehmen

Nicht erlaubt
Territorialer GeltungsbereichLand Ihres Wohnsitzes
LizenzdauerAbonnementzeitraum
BenutzerSie
WartungIn der Lizenz enthalten
Anzahl der PlätzeEiner (1)

5.5. Akademische Lizenz - Bildung

Zulässige VerwendungBildung
Lizenz-InhaberUniversitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute
Autorisiertes verbundenes UnternehmenNicht erlaubt
Territorialer GeltungsbereichWeltweit
Lizenzdauer

Abonnementzeitraum

(Angegeben im Angebot oder ggf. in Ihrer Liefervereinbarung)

BenutzerSie und/oder Ihre Mitarbeiter und/oder Ihre Studenten
WartungIn der Lizenz enthalten
 Anzahl der PlätzeAngegeben im Angebot oder in Ihrer Liefervereinbarung (falls vorhanden)

5.6. Akademische Lizenz - Beratung

Zulässige VerwendungBildung, Forschung und kommerzielle Zwecke
Lizenz-InhaberUniversitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute

Autorisiertes Verbundenes

Unternehmen

Nicht erlaubt
Territorialer GeltungsbereichLand der Rechnungsadresse
Lizenzdauer

Abonnementzeitraum

(Angegeben im Angebot oder ggf. in Ihrer Liefervereinbarung)

BenutzerSie und/oder Ihre Mitarbeiter
WartungIn der Lizenz enthalten
Anzahl der PlätzeAngegeben im Angebot oder ggf. in Ihrer Liefervereinbarung

5.7. Testlizenz

VerwendungTechnische oder kommerzielle Beurteilung der Software ausschließlich für Ihre internen Zwecke (keine kommerzielle Nutzung der Software erlaubt)
Lizenz-InhaberKeine Begrenzung

Autorisiertes Verbundenes

Unternehmen

Nicht erlaubt
Territorialer GeltungsbereichWeltweit
LizenzdauerVierzehn (14) Kalendertage
WartungIn der Lizenz enthalten
Anzahl der PlätzeEiner (1)

6. WEITERE LIZENZBEDINGUNGEN

6.1. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung der Lizenzgebühr und vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses EULA, des Angebots und/oder Ihrer Liefervereinbarung (falls zutreffend) gewährt IDEA StatiCa und/oder der Autorisierte Vertriebspartner Ihnen hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zum Herunterladen, Installieren und Verwenden der Software für die zulässige Nutzung und mit der Anzahl von Benutzern, die die Software gleichzeitig nutzen, entsprechend der vereinbarten und erworbenen Anzahl von Plätzen während der Lizenzdauer.

6.2. Sie dürfen nicht, und Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Autorisierten verbundenen Unternehmen, Ihre Benutzer und jede Person, der Sie Zugang gewährt haben, dies nicht tun:

(a) die Software, die Dokumentation und/oder die Wissensbasis nutzen, außer wie in Abschnitt 6.1 dargelegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Software oder der Dokumentation ohne eine Lizenz und/oder unter Verletzung der geltenden Lizenzparameter;

(b) erlauben, dass Kopien der Software und/oder Materialien, die in der Wissensdatenbank enthalten sind, den Besitz oder die Kontrolle von Ihnen oder Ihres Autorisierten Verbundenen Unternehmens verlassen;

(c) die Software ganz oder teilweise zu kopieren; dies gilt nicht für die angemessene Anzahl von Sicherungskopien zu Sicherungszwecken;

(d) die Software ganz oder teilweise  verändern, zu erweitern oder mit einer anderen Software zusammenzuführen;

(e) auf der Software basierende Software oder Verbesserungen der gesamten Software oder eines Teils davon zu erstellen, unabhängig davon, ob diese patentierbar sind oder nicht;

(f) die Software abtreten,  übertragen (mit Ausnahme von Autorisierten Verbundenen Unternehmen, sofern dies nach den geltenden Lizenzparametern zulässig ist), sie zu vertreiben, zu verkaufen, zu verleasen, zu verleihen, zu vermieten, zu unterlizenzieren, zu belasten, zu veröffentlichen oder anderweitig mit ihr zu handeln oder sie zu belasten, noch die Software Dritten zur Verfügung zu stellen, noch die Software zu verwenden, um Software-as-a-Service, Service-Büro oder ähnliche Dienste für Dritte bereitzustellen;

(g) die Software ganz oder teilweise anpassen,  übersetzen, zurückentwickeln,  dekodieren,  dekompilieren oder  disassemblieren, um den Quellcode der Software abzuleiten oder darauf zuzugreifen;

(h) die Nutzung der Software durch Vervielfältigung mittels Virtualisierung oder vergleichbarer Technologie in einer Weise ermöglichen, die die Anzahl der von Ihnen erworbenen Plätze überschreiten würde;

(i) die Software zur Entwicklung anderer Software verwenden;

(j) Kennzeichnungen des geistigen Eigentums in der Software oder ihren Ausgaben oder in der Dokumentation entfernen, löschen, verändern oder verdecken oder  versuchen, Schutzmechanismen des geistigen Eigentums in der Software oder ihren Ausgaben zu entfernen oder zu umgehen; und

(k) die Software oder Dokumentation unter Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Regeln zu verwenden.

6.3. Sofern nicht anders vereinbart, ist Ihre Nutzung der Software ausschließlich auf die von IDEA StatiCa bezeichneten und in der Dokumentation angegebenen Prozesse, Funktionen und Zwecke beschränkt.

6.4. Sie müssen alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Ihre Autorisierten Verbundenen Unternehmen, Ihre Benutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer, und jede Person, der Sie Zugang gewährt haben, die Verpflichtungen aus diesem Artikel einhalten. In diesem Zusammenhang  sind Sie insbesondere verpflichtet, (i) die notwendigen vertraglichen Verpflichtungen dieser Personen zu begründen und ihre Einhaltung dieser Verpflichtungen zu überwachen, (ii) angemessene organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung des Zugriffs auf die Software nur auf einer Need-to-Use-Basis, und (iii) angemessene technische Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere um die Nutzung der Software zu überwachen und die Passwörter und Zugangsdaten zu schützen.

6.5 Sie erkennen an, dass die Software unter Lizenz zur Verfügung gestellt und nicht an Sie verkauft wird. Sie erwerben keine Eigentumsanteile an der Software im Rahmen dieses EULA oder andere Rechte an der Software, außer der Nutzung der Software in Übereinstimmung mit der im Rahmen dieses EULA gewährten Lizenz, vorbehaltlich aller Bedingungen, Konditionen und Einschränkungen. IDEA StatiCa behält sich seine gesamten Rechte, Titel und Interessen an der Software sowie alle geistigen Eigentumsrechte, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Software ergeben, vorbehaltlich der Lizenz, die Ihnen in dieses EULA ausdrücklich gewährt wird, vor und behält diese. Sie müssen die gesamte Software (einschließlich aller Kopien davon) vor Verletzung, Veruntreuung, Diebstahl, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff schützen.

7. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG DES ABONNEMENTZEITRAUMS

7.1. Bei abonnementbasierten Lizenzen verlängert sich der Abonnementzeitraum automatisch um die nachfolgenden Zeiträume, die jeweils dem im Angebot oder in Ihrem Liefervertrag (falls vorhanden) angegebenen Abonnementzeitraum entsprechen, es sei denn, eine der Parteien stellt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des dann aktuellen Abonnementzeitraums eine schriftliche Kündigung zu.

8. WARTUNG

8.1. Die Wartung ist in abonnementbasierten Lizenzen enthalten, und in solchen Fällen fällt die Wartungsdauer mit der Abonnementdauer zusammen, einschließlich jeder Verlängerung des Abonnementzeitraums gemäß Abschnitt 7.1, bis zum Ablauf oder zur Kündigung der abonnementbasierten Lizenz.

8.2. Die Wartung ist nicht in Lizenzen mit einer unbefristeten Lizenzlaufzeit enthalten. Wenn Ihre Lizenz eine unbefristete Lizenzlaufzeit hat, muss die Wartung separat bestellt werden und unterliegt Ihrer Liefervereinbarung (falls vorhanden), einem separaten Angebot oder Ihrer Bestellung in anderer Form und der Zahlung einer separaten Wartungsgebühr. Der Wartungszeitraum verlängert sich automatisch um nachfolgende Zeiträume, die jeweils dem Wartungszeitraum gemäß Ihrem Liefervertrag (falls vorhanden), dem Angebot oder Ihrer ursprünglichen Bestellung entsprechen, es sei denn, eine der Parteien kündigt d anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der dann aktuellen Wartungslaufzeit schriftlich. Alternativ und wenn im Liefervertrag festgelegt, endet die anfängliche Wartungslaufzeit am Ende des Kalenderjahres, in dem der Liefervertrag, in dem die Wartung bestellt wurde, abgeschlossen wurde, und danach verlängert sich die Wartungslaufzeit automatisch um die nachfolgenden Zeiträume eines Kalenderjahres, es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der dann aktuellen Wartungslaufzeit schriftlich.

8.3. Die Wartung erfordert eine Lizenz mit der neuesten Version der Software. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Herausgabe der neuen Hauptversion keine aktive Wartung haben und somit keine Lizenz für die neueste Version der Software erwerben, müssen Sie ein Software-Update erwerben, bevor die Wartung wieder aktiviert werden kann.

8.4. Die Wartung ist in den Bildungs- und der Testlizenzen enthalten.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Sie zahlen die Lizenzgebühren und Wartungsgebühren, falls zutreffend, gemäß den Bedingungen, die im Angebot und/oder in Ihrem Liefervertrag (falls vorhanden) festgelegt sind.

10. INFLATIONSANPASSUNG

10.1. Die Abonnementgebühren und Wartungsgebühren unterliegen den in diesem Abschnitt 10 festgelegten Regeln zur Inflationsanpassung.

10.2. Die etwaige Inflationsanpassung gilt ab dem 1. November (das "Indexdatum") eines jeden Kalenderjahres gemäß dem von Eurostat (Europäisches Statistisches Amt) für das vorangegangene Kalenderjahr veröffentlichten jährlichen Harmonisierten Verbraucherpreisindex für die Europäische Union (nachstehend der "Index"). Ist der Wert des Index kleiner oder gleich Null, so wird keine Anpassung vorgenommen. Der Index wird in der Regel auf der Eurostat-Website veröffentlicht, die Sie hier finden:

https://ec.europa.eu/eurostat 

https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tec00118/default/table?lang=en 

10.3. Inflationsanpassungen nach Ziffer 10.2 gelten nicht rückwirkend, d.h. nicht für die bereits gezahlten Lizenzgebühren und Wartungsgebühren. Inflationsanpassungen gelten für Abonnementgebühren und Wartungsgebühren, die nach jedem Indexdatum in einem bestimmten Abonnementzeitraum oder einer bestimmten Wartungslaufzeit fällig und zahlbar sind. Ihre nächste Zahlung und jede Zahlung danach, nach einem Indexdatum, umfassen alle Inflationsanpassungen, die nach Ihrer letzten Zahlung vorgenommen werden. Wenn beispielsweise am 1. November 2021 eine Inflationsanpassung vorgenommen wird und (i) Ihre Abonnementgebühr oder Wartungsgebühr monatlich bezahlt wird, wird die Inflationsanpassung auf Ihre Abonnementgebühr oder Wartungsgebühr angewendet, die im November 2021 und danach jeden Monat in Rechnung gestellt wird; (ii) Ihre Abonnementgebühr oder Wartungsgebühr jährlich am 31. Dezember bezahlt wird, wird die Inflationsanpassung auf Ihre Abonnementgebühr oder Wartungsgebühr angewendet, die am 31. Dezember 2021 in Rechnung gestellt wird; oder (iii) Ihre Abonnementgebühr oder Wartungsgebühr halbjährlich am 31. Dezember ungerader Jahre gezahlt wird, wird die Inflationsanpassung für den 1. November 2020 und den 1. November 2021 auf Ihre Abonnementgebühr oder Wartungsgebühr vom 31. Dezember 2021 angewendet. Für den Fall, dass der Index nicht bis zum Indexdatum veröffentlicht wird, wird die Abonnementgebühr oder die Wartungsgebühr ohne die entsprechenden Inflationsanpassungen in Rechnung gestellt und die Inflationsanpassung wird unverzüglich nach der Veröffentlichung dieses Index gesondert in Rechnung gestellt.

10.4. Wenn der Index nicht mehr existiert, wird er durch den Index ersetzt, der seinen Platz in Bezug auf die Europäische Union einnehmen wird, und, falls kein solcher Index eingeführt wird, durch den für die Tschechische Republik geltenden Index, der nach seiner Art und seinem Zweck am ehesten dem Index entspricht.

11. IDEA BIM UND OPEN-SOURCE-SOFTWARE-LIZENZ

11.1. Die Software ist so konzipiert, dass sie mit Datenmodellen aus CAE- (Computer Aided Engineering) und CAD-Programmen (Computer Aided Drawing) (im Folgenden die "CAE/CAD-Programme") (im Folgenden die "CAE/CAD-Programme") verknüpft werden  kann, die in der Dokumentation aufgeführt sind. Die in diesem Abschnitt 11.1 beschriebene Funktionalität wird im Folgenden als "BIM-Link" bezeichnet.

11.2. IDEA StatiCa und/oder der Autorisierte Vertriebspartner, soweit anwendbar, übernehmen keine Garantie für die Funktionalität des BIM Link in Bezug auf  Updates oder neue Versionen der verknüpften CAE/CAD-Programme, die nach Ihrem Erwerb der Lizenz(en) veröffentlicht werden. IDEA StatiCa unternimmt jedoch alle zumutbaren Anstrengungen, um das BIM-Link spätestens zwei (2) Monate nach Veröffentlichung des Updates oder der neuen Version des jeweiligen CAE/CAD-Programms anzupassen.

11.3. Weder IDEA StatiCa noch der Autorisierte Vertriebspartner können für den Verlust der BIM-Link-Funktionalität der Software haftbar gemacht werden, der durch Eingriffe oder andere Handlungen des jeweiligen Eigentümers, Entwicklers, Distributors oder gegebenenfalls eines anderen Dritten des CAE/CAD-Programms verursacht wird. Dies beinhaltet unter anderem die Beendigung der Anschlussfähigkeit des CAE/CAD-Programms durch den jeweiligen Dritten.

11.4. Die Software kann Komponenten enthalten oder mit Komponenten bereitgestellt werden, die den Bedingungen von "Open Source"-Softwarelizenzen unterliegen (im Folgenden "Open Source Software"). Soweit zutreffend, wird IDEA StatiCa und/oder der Autorisierte Vertriebspartner auf Ihre schriftliche Anfrage hin solche in der Software enthaltene Open-Source-Software identifizieren. Soweit die Lizenz, die der Open-Source-Software beiliegt, dies erfordert, gelten die Bedingungen jener Lizenz anstelle der Bedingungen dieser EULA in Bezug auf diese Open-Source-Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bestimmungen, die den Zugriff auf den Quellcode, die Modifikation oder das Reverse Engineering regeln.

12. VERLETZUNG DES EULA

12.1. Sie müssen IDEA StatiCa und/oder den Autorisierten Vertriebspartner unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie Kenntnis erhalten von: (i) einer Verletzung dieses EULA, (ii) einer (tatsächlichen oder angeblichen) Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von IDEA StatiCa an der Software oder (iii) einer unbefugten Nutzung der Software und sollten IDEA StatiCa und/oder den Autorisierten Vertriebspartner in angemessener Weise bei allen Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit solchen Ereignissen unterstützen.

12.2. Sollten Sie es versäumen, die gesamte Lizenzgebühr innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist zu zahlen und auch nach Ablauf von dreißig (30) Tagen ab diesem Zeitraum mit der Zahlung in Verzug bleiben und/oder sollten Sie gegen eine andere Verpflichtung aus diesem EULA, der Lizenz, allen anderen Lizenzen, die Ihnen von IDEA StatiCa, Autorisierten Vertriebspartnern und/oder ihren verbundenen Unternehmen gewährt wurden, verstoßen,  dann wird dieses EULA und alle anderen EULAs, die zwischen Ihnen und IDEA StatiCa geschlossen wurden, sofort gekündigt. In diesem Fall ist IDEA StatiCa nicht verpflichtet, Lizenzgebühren, Wartungsgebühren oder Teile davon zurückzugeben oder zu erstatten. IDEA StatiCa ist auch berechtigt, Ihre Nutzung der Software zu deaktivieren oder zu sperren und/oder den Zugang zu Projekten, die mit IDEA StatiCa erstellt wurden, ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Das Recht von IDEA StatiCa, Autorisierten Vertriebspartnern und/oder ihren verbundenen Unternehmen, alle fälligen Zahlungen und Schäden geltend zu machen und andere Rechtsmittel nach geltendem Recht einzulegen, bleibt unberührt.

12.3. Sollten Sie gegen Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 6.2 bis 6.4 dieser Vereinbarung verstoßen, insbesondere wenn Sie die Software ohne gültige Lizenz und/oder unter Verletzung Ihrer Lizenzparameter verwenden oder wenn Sie nicht sicherstellen, dass Ihre Benutzer, Mitarbeiter und andere in Abschnitt 6.4 dieser Vereinbarung genannte Personen die Software nicht ohne gültige Lizenz und/oder unter Verletzung Ihrer Lizenzparameter verwenden, dann ist  IDEA StatiCa berechtigt, Schadensersatz und alle anderen damit zusammenhängenden Ansprüche nach Maßgabe des anwendbaren Rechts geltend zu machen. Darüber hinaus ist IDEA StatiCa berechtigt, für jeden einzelnen Verstoß einen Zuschlag auf Ihre Lizenzgebühr zu verlangen. Der Zuschlag entspricht der jeweils aktuellen jährlichen Lizenzgebühr für eine kommerzielle Unternehmenslizenz, die in dem Staat gilt, in dem sich Ihr Sitz oder gegebenenfalls Ihr Wohnsitz befindet, in Bezug auf die auf diese Weise verwendete Software und jede eindeutige IP-Adresse, die für den Zugriff auf die Software verwendet wird.  

12.4. Sollten Sie die Wartungsgebühr nicht zahlen, falls zutreffend, sind IDEA StatiCa und/oder der Autorisierte Vertriebspartner, soweit zutreffend, berechtigt, die Bereitstellung der Wartung sofort und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. In einem solchen Fall ist IDEA StatiCa nicht verpflichtet, bezahlte Wartungsgebühren, Lizenzgebühren oder Teile davon zurückzugeben oder zu erstatten. Das Recht von IDEA StatiCa, dem Autorisierten Vertriebspartner und/oder seinen verbundenen Unternehmen, alle fälligen Zahlungen und Schäden geltend zu machen und andere Rechtsmittel nach geltendem Recht einzulegen, bleibt unberührt.

12.5. Durch die Annahme dieses EULAs verpflichten Sie sich, sicherzustellen, dass die Software im Rahmen Ihrer Lizenz in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses EULAs verwendet wird. Weder IDEA StatiCa noch der Autorisierte Vertriebspartner (falls zutreffend) haften für Schäden, die Ihnen und/oder Dritten im Falle eines Verstoßes gegen dieses EULA entstehen. Für den Fall, dass ein Verstoß gegen dieses EULA (insbesondere die lizenzwidrige Nutzung der Software) zu Ansprüchen Dritter gegenüber IDEA StatiCa und/oder dem Autorisierten Vertriebspartner (falls zutreffend) führt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die sich aus einer Verletzung des geistigen Eigentums ergeben, sind Sie verpflichtet, IDEA StatiCa vollständig zu entschädigen und schadlos zu halten, indem Sie: (i) den Anspruch des Dritten direkt befriedigen und/oder (ii) IDEA StatiCa gegen den Anspruch des Dritten verteidigen und/oder (iii) IDEA StatiCa die für die Verteidigung gegen den Anspruch des Dritten erforderliche Unterstützung gewähren und IDEA StatiCa für die angemessenen Kosten einer solchen Verteidigung entschädigen, und/oder (iv) IDEA StatiCa im Bezug auf alle Schäden, Verluste, Haftungen, Mängel, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Auszeichnungen, Strafen, Bußgelder, Ausgaben oder Kosten jeglicher Art, einschließlich Anwaltsgebühren, die sich aus Ihrer Nutzung oder Ihrem Missbrauch der Software oder Ihrer Verletzung der Verpflichtungen aus dieser EULA ergeben oder damit verbunden sind, zu entschädigen. Vorbehaltlich einer nach Treu und Glauben erfolgten Abwägung der Zweckmäßigkeit und nach Rücksprache mit Ihnen ist IDEA StatiCa berechtigt, zu wählen, welche Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

13. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

13.1. IDEA StatiCa gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Ihrer Zustimmung zu diesem EULA (die "Gewährleistungsfrist") im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der zugehörigen Dokumentation funktioniert (die "Gewährleistung"). Ihr einziger und ausschlie¬ßlicher Rechtsbehelf und die alleinige Haftung von IDEA StatiCa, seinen Autorisierten Vertriebspartnern, deren verbundenen Unternehmen und deren Lieferanten für eine Verletzung dieser Garantie sind nach Wahl von IDEA StatiCa und auf deren Kosten die folgenden: (i) IDEA StatiCa behebt den Fehler, indem es Ihnen Anweisungen zur Umgehung des Fehlers gibt oder eine Haupt- oder Nebenrelease herausgibt, (ii) IDEA StatiCa ersetzt die Software, oder (iii) IDEA StatiCa kündigt die Lizenz und erstattet den Teil der gezahlten Lizenz- oder Wartungsgebühren zurück, der dem Zeitraum von der Meldung des Fehlers bis zum Ende der Gewährleistungsfrist entspricht. Die vorgenannte eingeschränkte Gewährleistung wird Ihnen unter der Bedingung gewährt, dass Sie IDEA StatiCa während der Gewährleistungsfrist schriftlich über den Fehler informieren und auf Verlangen den Nachweis über den Erwerb der betreffenden Lizenz von einer autorisierten Quelle (d.h. von IDEA StatiCa oder einem Autorisierten Vertriebspartner) erbringen. Die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht und IDEA StatiCa haftet nicht für Fehler und/oder andere Unzulänglichkeiten, die folgende Ursachen haben: (i) die Hardware, auf der die Software ausgeführt wird, (ii) die Nichteinhaltung der in der Dokumentation dargelegten Nutzungsanforderungen oder eine andere unsachgemäße Verwendung der Software, (iii) eine Änderung der Software durch Sie oder einen Dritten, selbst wenn eine solche Anpassung von IDEA StatiCa genehmigt wurde, und (iv) andere Handlungen oder Unterlassungen, die Ihnen oder einem Dritten zugerechnet werden können. IDEA StatiCa haftet nicht für derartige Fehler oder Unzulänglichkeiten. Darüber hinaus gilt die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung nicht für Lizenzen, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

13.2. Für den Fall, dass Ihre Nutzung der Software in Übereinstimmung mit dieser EULA und insbesondere mit der erlaubten Nutzung trotzdem die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder angeblich verletzt, kann IDEA StatiCa nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) Ihnen das Recht verschaffen, die Software weiter zu nutzen; (ii) die verletzende Software oder einen Teil davon durch funktional gleichwertige Software ersetzen; oder (iii) dieses EULA und die Lizenz kündigen und Ihnen erstatten: (a) bei unbefristeten Lizenzen den Teil der Lizenzgebühr, der dem Rest der Gewährleistungsfrist (falls vorhanden) entspricht, und den Teil der Wartungsgebühr, der dem Rest der Wartungsfrist entspricht, und (b) bei abonnementbasierten Lizenzen den Teil der Abonnementgebühr, der dem Rest der Abonnementfrist entspricht. Dieser Abschnitt 13.2 regelt die alleinige Haftung von IDEA StatiCa und Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel in Bezug auf eine tatsächliche oder angebliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, die sich aus der Nutzung der Software ergeben.

13.3. Die Gewährleistung gemäß vorstehendem Abschnitt 13.1 oder eine sonstige Gewährleistung in irgendeiner Form gilt nicht für die Wartung oder die Outputs der Wartung (die als materielle oder immaterielle Dinge betrachtet werden), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haupt- und Nebenreleases, Patches oder sonstige Software und Dokumentation. Sollte eine Gewährleistung oder Haftung für Mängel in irgendeiner Form auf die Wartung oder die oben genannten Outputs in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, der Geschäftspraxis und/oder aus irgendeinem anderen Grund zutreffen, wird eine solche Gewährleistung oder Haftung durch dieses EULA im weitesten nach dem anwendbaren Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen.

13.4. MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ABSCHNITT 13.1 WERDEN DIE SOFTWARE UND DIE WARTUNG "WIE VORLIEGEND" UND OHNE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG UND MIT AUSSCHLUSS DER GESETZLICHEN MÄNGELHAFTUNG IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. WEDER IDEA STATICA NOCH SEINE LIEFERANTEN GEBEN IRGENDWELCHE ANDEREN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DIE DOKUMENTATION, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, DER NICHTKOMPALIBITÄT, DER RICHTIGKEIT DES INFORMATIONSINHALTS, ODER DIE SICHAUS DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG; AUS DEM GESETZ ODER HANDELSBRÄUCHEN ERGEBEN. INSBESONDERE GEWÄHRLEISTET IDEA STATICA NICHT, DASS DIE SOFTWARE (I) FÜR DIE VON IHNEN BEABSICHTIGTE NUTZUNG GEEIGNET IST, (II) UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT, ODER DASS IDEA STATICA, EIN AUTORISIERTER VERTRIEBSPARTNER ODER EIN DRITTANBIETER FEHLER KORRIGIERT ODER SUPPORTANFRAGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE LÖST, (III) MIT ANDEREN SOFTWAREPRODUKTEN ALS DEN IN DER DOKUMENTATION ANGEGEBENEN INTERAGIERT ODER (IV) MIT HARDWARE ODER HARDWAREKONFIGURATIONEN FUNKTIONIERT, DIE NICHT DEN IN DER DOKUMENTATION ANGEGEBENEN MINDESTANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN. SIE KÖNNEN ANDERE GESETZLICHE RECHTE HABEN, ABER DIE DAUER DIESER RECHTE, FALLS VORHANDEN, IST AUF DEN KÜRZESTEN ZEITRAUM BESCHRÄNKT, DER NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

14.1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: IN BEZUG AUF DIESES EULA UND DESSEN DURCH-FÜHRUNG HAFTEN WEDER IDEA STATICA,  IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, NOCH IHRE LIEFERANTEN FÜR EINNAHMEVERLUSTE, ENTGANGENEN GEWINN, PRODUK-TIONSAUSFÄLLE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, KOSTEN FÜR VERZÖGERUNGEN, NUTZUNGSAUSFÄLLE, VERLORENE ODER UNGENAUE DATEN, AUSFÄLLE VON SICHER-HEITSMECHANISMEN ODER JEGLICHE INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE FOLGE- ODER VERTRAUENSSCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG VON DER FORM DER HANDLUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHR¬LÄSSIGKEIT), SCHADENSERSATZ, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN SIE IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.

14.2. BEGRENZUNG VON SCHADENERSATZ: DIE MAXIMALE HAFTUNGSUMME VON IDEA STATICA FÜR SCHÄDEN AUS DIESEM EULA ODER IN VERBINDUNG DAMIT IST AUF EINEN BETRAG BEGRENZT, DER DEM GESAMTBETRAG DER VON IHNEN FÜR DIE BETREFFENDE SOFTWARE UND WARTUNG TATSÄCHLICH GEZAHLTEN LIZENZ- UND WARTUNG¬SGEBÜHREN ENTSPRICHT, UND DARF DIESEN NICHT ÜBERSCHREITEN.

14.3. Dieser Abschnitt 14 überdauert das Erlöschen oder die Beendigung dieses EULAs aus jeglichem Grund.

15. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

15.1. Die Datenschutzhinweise von IDEA StatiCa zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind unter https://www.ideastatica.com/privacy-policy/ veröffentlicht.

15.2. Wenn Ihre Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Datenschutz-gesetzen erforderlich ist, werden Sie separat um diese Zustimmung gebeten. Dieses EULA selbst und seine Annahme durch Sie stellt keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten dar und ersetzt diese auch nicht.

16. AUDIT- UND DATENNUTZUNGSRECHTE

16.1. IDEA StatiCa und seine Autorisierten Vertriebspartner können jederzeit selbst oder durch einen externen Prüfer die Prüfung Ihrer Einhaltung der Bedingungen dieses EULA (die "Prüfung") durchführen. IDEA StatiCa wird Sie mindestens fünf (5) Tage im Voraus über eine solche Prüfung informieren, es sei denn, die Prüfung wird gemäß dem nachstehenden Abschnitt 16.3 elektronisch durchgeführt.

16.2. In Verbindung mit der Prüfung müssen Sie IDEA StatiCa, seinem Autorisierten Vertriebspartner oder einem beauftragten externen Prüfer angemessene Unterstützung und Kooperation sowie den Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Materialien gewähren, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses EULA durch Sie und die Autorisierten Verbundenen Unternehmen festzustellen.

16.3. Unbeschadet des Vorgenannten, kann die Prüfung auch elektronisch unter Verwendung der Prüf-funktion der Software durchgeführt werden, die IDEA StatiCa in die Lage versetzen soll, automatisch zu überwachen, dass die Nutzung der Software mit der Lizenz übereinstimmt, sowie die Installation und die Nutzung von nicht lizenzierten oder anderweitig verletzenden Kopien der Software zu erkennen und IDEA StatiCa darüber zu informieren. In diesem Zusammenhang erkennen Sie an und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Software an IDEA StatiCa automatisch Daten über Ihre Installation und Nutzung der Software zur Verfügung stellt.

16.4. Wenn die Ergebnisse der Prüfung ergeben, dass Sie oder ein Autorisiertes verbundenes Un-ternehmen die Lizenzbedingungen nicht einhalten, sind Sie verpflichtet, diese Nichteinhaltung unverzüglich zu beheben, sei es durch den Erwerb und die Zahlung zusätzlicher Lizenzen oder auf andere Weise, und unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die IDEA StatiCa zur Verfügung stehen, IDEA StatiCa die angemessenen Kosten der Prüfung zu ersetzen. Alle anderen Rechte von IDEA StatiCa im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen oder das Audit bleiben davon unberührt.

17. VERTRAULICHKEIT

17.1. Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, alle vertraulichen Informationen ver-traulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht in Bezug auf vertrauliche Informationen, die:

(a) sich bereits im Besitz einer Partei befinden, ohne dass dies auf einen Verstoß gegen diesen Abschnitt 17.1 zurückzuführen ist; oder

(b) bereits jedermann zugänglich sind, außer als Ergebnis eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt 17.1.

17.2. Die Offenlegung von vertraulichen Informationen gegenüber den eigenen Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern, Autorisierten Verbundenen Unternehmen, Unternehmen von IDEA StatiCa, professionellen Beratern und Mitarbeitern dieser Personen oder Unternehmen gilt nicht als Verletzung der Vertraulichkeit, sofern diese vertraulichen Informationen für die Erfüllung der Verpflichtungen dieser Personen gegenüber einer Partei erforderlich sind und auf der Basis des "Need-to-know"-Prinzips offengelegt werden. In einem solchen Fall hat die Partei, die die vertraulichen Informationen offenlegt, sicherzustellen, dass die Person, die die vertraulichen Informationen erhält, sich verpflichtet, die Vertraulichkeit mindestens in dem Umfang zu wahren, der sich aus dieser EULA ergibt.

17.3. Ungeachtet des Vorgenannten ist jede Partei berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn eine solche Offenlegung aufgrund von Gesetzen, behördlichen Verfügungen oder gerichtlichen Anordnungen erforderlich ist, vorausgesetzt, dass diese Partei (i) nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, der erforderlich ist, (ii) den Empfänger der vertraulichen Informationen darüber informiert, dass die offengelegten Informationen vertraulich sind, und, (iii) den Empfänger der vertraulichen Informationen darüber informiert, dass die freigegebenen Informationen vertraulich sind, und sich gegebenenfalls in angemessener Weise bemüht, sicher-zustellen, dass die Informationen von diesem Empfänger vertraulich behandelt werden, und (iii) die andere Partei unverzüglich über die Freigabe der vertraulichen Informationen unter Angabe der freigegebenen Informationen, des Empfängers der Informationen und der Umstände, die die Pflicht zur Offenlegung begründen, informiert.

17.4. Jede Partei verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, die regelmäßig erforderlich sind, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts durch ihre Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer und im Falle von Ihnen auch durch die Ihrer verbundenen Unternehmen oder professionellen Berater sicherzustellen.

18. HÖHERE GEWALT

18.1. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem EULA (mit Ausnahme der Nichtzahlung von Gebühren), wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach dem Inkrafttreten dieses EULA eintreten und die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen und die diese Partei bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht hätte vorhersehen und abwenden können, wie beispielsweise Streik, Blockaden, Krieg, terroristische Handlungen, Aufstand, Aufruhr, Feuer, Explosion, Naturkatastrophen, Ausfall oder Beeinträchtigung der Stromversorgung oder der Telekommunikations- oder Datennetze oder -dienste, DDoS-Angriffen, Embargo oder Verweigerung einer Lizenz durch eine Regierungsbehörde (" höhere Gewalt"). Im Falle höherer Gewalt ist die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu unterrichten. Verzögert sich die Erfüllung dieses EULA aufgrund höherer Gewalt um mehr als drei (3) Monate, kann jede Partei dieses EULA mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzt.

19. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

19.1. Dieses EULA und die hierunter gewährte Lizenz bleiben bis zum Ablauf der Lizenzdauer in Kraft, sofern sie nicht früher gemäß den Bestimmungen dieses EULA beendet werden.

19.2. Zusätzlich zu anderen in dieses EULA erwähnten Fällen können IDEA StatiCa und/oder der Autorisierte Vertriebspartner dieses EULA und die hierunter gewährte Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

(a) Ihre Gesellschaft liquidiert wird;

(b) ein Verfahren eingeleitet wird, das darauf abzielt, Sie als bankrott oder zahlungsunfähig zu erklären, und Sie auf Anfrage nicht nachweisen, dass ein solches Verfahren nicht begründet ist oder die Beendigung eines solchen Verfahrens nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dessen Beginn gewährleistet ist;

(c) ein Insolvenzverwalter für Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil eingesetzt wird,

(d) Sie die Bedingungen dieses EULA oder der Liefervereinbarung verletzen und diese Verletzung ist (i) nicht behebbar; oder (ii) sie ist zwar behebbar, wird aber dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Benachrichtigung durch IDEA StatiCa nicht behoben.

(e) Sie generell nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, wobei Sie zu diesem Zweck als zahlungsunfähig gelten, wenn Sie mit der Erfüllung einer vertraglichen Zahlung mehr als drei (3) Monate im Rückstand sind.

19.3. Es erfolgt keine Rückerstattung von Lizenzgebühren, Abonnementgebühren und/oder Wartungs-gebühren, falls anwendbar, bei oder als Folge der Beendigung dieses EULA.

19.4. Die Beendigung dieses EULA lässt die erworbenen Rechte einer Partei oder andere einer Partei zur Verfügung stehende Rechtsmittel unberührt. Nach Beendigung dieser EULA sind Sie verpflichtet, alle Datenträger der Software und alle Kopien davon unverzüglich an IDEA StatiCa zurückzugeben oder alle diese Software von den Datenträgern zu löschen und IDEA StatiCa diese Löschung schriftlich zu bestätigen.

19.5. Die Beendigung dieses EULA berührt nicht die Gültigkeit von Bestimmungen dieses EULA, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, nach einer solchen Beendigung in Kraft zu bleiben.

20. LOKALISIERUNG UND GELTENDES RECHT

20.1. Für die Zwecke dieses EULAs und Ihres Liefervertrags (falls zutreffend) bezieht sich der Begriff IDEA StatiCa, der insbesondere den Eigentümer der Software, den Ersteller dieses EULAs und, falls zutreffend, die Partei dieses EULAs und/oder Ihres Liefervertrags darstellt, auf das unten angegebene Unternehmen der IDEA StatiCa-Gruppe, je nach dem Ort, an dem sich Ihr eingetragener Firmensitz oder, falls Sie eine natürliche Person sind, Ihr Wohnsitz befindet (die "Lokalisierung").

LokalisierungIDEA StatiCa EInheitGeltendes RechtGerichtsbarkeit
USA, Canada

IDEA StatiCa US LLC,

a company incorporated in Delaware,

registered office: 309 Fellowship Road,

Suite 200, Mount Laurel, NJ 08054

State of New YorkCourts of the State of New York

Other

countries

IDEA StatiCa s.r.o., ID No.: 28356586,

eine Geselslchaft tschechischen rechts, eingetragen Im Handelsregister beim Bezirksgericht Brno, Einlage No. C 63425,

mit Sitz: Šumavská 519/35, 60200 Brno, Tschechische Republik

Tschechisches RechtGerichte der Tschechischen Republik

20.2. Dieses EULA und Ihr Liefervertrag (falls zutreffend), einschließlich der Lizenz, und/oder alle anderen Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben, sowie alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Ungültigkeit dieses EULA ergeben, unterliegen dem oben in Abschnitt 20.1 angegebenen Recht auf der Grundlage Ihrer Lokalisierung, soweit gesetzlich zulässig. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

20.3. Der Autorisierte Vertriebspartner ist nicht berechtigt, die in diesem Artikel genannten Bedingungen zu ändern. Änderungen der in diesem Artikel genannten Bedingungen in einem Angebot und/oder in einer Liefervereinbarung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung aller betroffenen IDEA StatiCa-Unternehmen.

21. GERICHTSSTAND

21.1. Jede Partei erklärt sich bereit, nach Treu und Glauben zu verhandeln, um Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich dieses EULA und/oder der Lizenz beizulegen. Wenn die Verhandlungen die Streitigkeit nicht zur angemessenen Zufriedenheit beider Parteien lösen, werden die Parteien gemäß dem folgenden Abschnitt 21.2 vorgehen.

21.2. Alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem EULA, der Software und/oder der Lizenz ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, werden von den oben in Abschnitt 20.1 genannten Gerichten oder Schiedsstellen auf der Grundlage Ihrer Lokalisierung endgültig entschieden. In dieser Hinsicht und unter der Voraussetzung, dass eine solche Gerichtsstandswahl nach dem anwendbaren Recht zulässig ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Streitigkeiten von dem zuständigen Gericht an dem Ort entschieden werden, an dem sich der Sitz von IDEA StatiCa befindet oder befinden wird.

21.3 Der Autorisierte Vertriebspartner ist nicht berechtigt, eine der in diesem Artikel genannten Bedingungen zu ändern. Änderungen der in diesem Artikel genannten Bedingungen in einem Angebot und/oder in einer Liefervereinbarung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IDEA StatiCa.

22. EMBARGOS, SANKTIONEN UND EXPORTKONTROLLE

22.1. Die Software, die Dokumentation oder Teile davon können Embargos, Exportkontroll-beschränkungen oder anderen ähnlichen Beschränkungen unterworfen sein. Sie sind verpflichtet, alle anwendbaren Embargo- und Exportkontrollgesetze und -vorschriften, insbesondere die der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

22.2. Ohne das Vorgenannte einzuschränken, durch den Abschluss dieses EULA: (i) sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie nicht auf einer Liste der US-Regierung/EU mit verbotenen oder Einschränkungen unterliegenden Parteien aufgeführt sind oder sich in einem Land befinden (oder ein Staatsangehöriger eines Landes sind), das einem Embargo der US-Regierung/EU unterliegt oder das von der US-Regierung/EU als ein "Terroristen unterstützendes" Land bezeichnet wurde, und (ii) verpflichten Sie sich, nicht auf die Soft¬ware zuzugreifen oder sie unter Verletzung eines US/EU-Exportembargos, eines Verbots oder einer Beschränkung zu verwenden (und werden dies auch keinem Ihrer Benutzer erlauben).

23. ÄNDERUNGEN  DIESES EULA

23.1. IDEA StatiCa behält sich das Recht vor, seine EULA-Bedingungen zu aktualisieren und zu ändern, und alle Änderungen der IDEA StatiCa EULA-Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung oder Ihrem Zugang in Kraft. Alle Änderungen der IDEA StatiCa EULA-Bedingungen, mit Ausnahme der in Abschnitt 23.2 unten genannten, gelten für dieses EULA ab ihrer Annahme durch Sie. Mit der Annahme dieses EULA erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Genehmigung des neuen EULA-Wortlauts durch Anklicken der Schaltfläche "ICH AKZEPTIERE" oder gegebenenfalls während der Installation der Software oder ihrer Updates, insbesondere der Hauptversionen, Nebenreleases und Patches, ebenfalls als Annahme der neuen EULA-Bedingungen im Sinne dieses Abschnitts gilt. Mit der Annahme dieses EULAs erkennen Sie ferner an und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihnen die Software-Updates ohne eine solche Zustimmung zu den neuen EULA-Bedingungen nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen.

23.2. Ungeachtet des Vorgenannten ist IDEA StatiCa berechtigt, die Bedingungen dieses EULAs zu ändern oder neue Bestimmungen hinzuzufügen, wenn sich nach Ansicht von IDEA StatiCa nach eigenem Ermessen ein Bedarf für solche Änderungen oder Ergänzungen ergibt. Ein Änderungs- oder Ergänzungsbedarf entsteht, wenn es notwendig ist, neue Rechte und Pflichten hinzuzufügen oder den Wortlaut bestimmter Rechte und Pflichten der Parteien zu ändern oder anzupassen im Zusammenhang mit: (i) einer Änderung der Gesetzgebung, (ii) einer Änderung der verfügbaren Technologien oder (iii) einer Änderung der Geschäftspolitik von IDEA StatiCa. Der Wortlaut der Änderungen und/oder Ergänzungen oder die Gesamtheit der geänderten EULA wird Ihnen in einem solchen Fall mindestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung zugesandt. Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, dieses EULA mit Wirkung zum Tag vor dem Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderung zu kündigen, indem Sie IDEA StatiCa spätestens zum vorgenannten Datum des Inkrafttretens eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Wenn Sie IDEA StatiCa nicht gemäß dem vorstehenden Satz über Ihre Kündigung dieses EULAs informieren, wird das geänderte EULA ab dem in der Änderung dieses EULAs angegebenen Datum des Inkrafttretens für Sie verbindlich und wirksam.

24. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

24.1. Dieses EULA, das Angebot und/oder Ihre Liefervereinbarung (falls vorhanden), und alle hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ersetzen alle Lizenzbestimmungen, die in früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen und IDEA StatiCa in Bezug auf aktuelle oder frühere Versionen der Software enthalten sind. Alle Bestimmungen oder Bedingungen in solchen früheren Vereinbarungen, die derzeit in Kraft und wirksam sind, die mit den Bestimmungen oder Bedingungen dieser EULA nicht übereinstimmen, werden hiermit ausdrücklich als modifiziert und mit diesem EULA übereinstimmend anerkannt.

24.2. Sollte eine Bestimmung dieses EULA von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmung nicht die übrigen Bestimmungen dieses

EULAs, und alle Bestimmungen, die nicht von einer solchen Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit betroffen sind, bleiben in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien vereinbaren hiermit, zu versuchen, eine ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung, auf die oben Bezug genommen wird, durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommerziellen Ziele der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so weit wie möglich erreicht. Sollten die Parteien nicht in der Lage sein, sich auf die oben genannte(n) Ersatzbestimmung(en) zu einigen, und die unwirksame(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) einer der Parteien einen wesentlichen, ursprünglich von ihr beabsichtigten Nutzen vorenthalten, hat die betroffene Partei das Recht, dieses EULA mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.

24.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bedürfen alle Mitteilungen, Ersuchen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung der Schriftform und gelten als erteilt: (i) wenn sie persönlich übergeben werden (mit schriftlicher Empfangsbestätigung); (ii) bei Empfang, wenn sie durch einen staatlich anerkannten Übernacht-Kurier (mit Empfangsbestätigung) versandt werden; (iii) an dem Tag, an dem sie per E-Mail (mit Empfangsbestätigung) versandt werden, wenn sie während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers versandt werden, und am nächsten Werktag, wenn sie nach den normalen Geschäftszeiten des Empfängers versandt werden; oder (iv) am dritten (3.) Tag nach dem Versand per Einschreiben mit Rückschein, Porto im Voraus bezahlt. Solche Mitteilungen sind an die jeweiligen Parteien unter den in der Liefervereinbarung angegebenen Adressen zu senden (oder an eine andere Adresse, die von einer Partei von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 24.3 angegeben wird)

24.4. Sie dürfen Ihre Rechte aus diesem EULA nicht abtreten oder anderweitig übertragen und Sie dürfen Ihre Verpflichtungen oder Leistungen aus diesem EULA nicht an Dritte delegieren oder anderweitig übertragen, unabhängig davon, ob dies freiwillig geschieht, und Sie müssen sicherstellen, dass eine solche Übertragung nicht unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig , ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IDEA StatiCa erfolgt, die IDEA StatiCa nach eigenem Ermessen erteilen oder verweigern kann. Im Sinne des vorstehenden Satzes und ohne dessen Allgemeingültigkeit einzuschränken, gilt jede Fusion, Konsolidierung oder Umstrukturierung, an der Sie beteiligt sind (unabhängig davon, ob Sie eine weiterbestehende oder aufgelöste Einrichtung sind), als Übertragung von Rechten, Pflichten oder Leistungen im Rahmen dieses EULAs, für die die vorherige schriftliche Zustimmung von IDEA StatiCa erforderlich ist. Keine Abtretung oder sonstige Übertragung entbindet Sie von Ihren Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieses EULAs. Jede vermeintliche Abtretung, Delegation oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt 24.4 verstößt, ist nichtig. IDEA StatiCa und/oder der Autorisierte Vertriebspartner können alle oder einige ihrer Rechte frei abtreten oder anderweitig übertragen oder alle oder einige ihrer Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieses EULAs ohne Ihre Zustimmung abtreten oder anderweitig übertragen. Dieses EULA ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt diesen zugute.

24.5. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, gilt dieser EULA ausschließlich zugunsten der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und es ist nicht beabsichtigt, einer anderen Person ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder eine Rechtsmittel jeglicher Art unter oder aufgrund dieses EULAs zu gewähren oder zu übertragen. 


Früheren Versionen der EULA

EULA 2020-10-06