Die folgenden Annahmen werden in den Berechnungen gemäß Abschnitt 7.2 Spannungsbegrenzung, 7.3.4 Rissbreitenberechnung, 7.4 Durchbiegungskontrolle EN 1992-1-1 angewendet.
Im Rahmen der Berechnung des Grenzzustands der Gebrauchstauglichkeit werden zwei Zustände unterschieden, die sich nur in der Zugfestigkeit des Betons unterscheiden.
1. Ungerissener Querschnitt
- Die Zugfestigkeit des Betons wird nicht vernachlässigt.
- Die Betonspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
- Die Bewehrungsspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
- Die Betonzugspannung ist auf den Wert fct,eff gemäß Art. 7.1 (2) EN 1992-1-1 begrenzt.
\[ \textsf{\textit{\footnotesize{Uncracked section}}}\]
2. Vollständig gerissener Querschnitt
- Die Zugfestigkeit des Betons wird vernachlässigt.
- Die Betonspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
- Die Bewehrungsspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
\[ \textsf{\textit{\footnotesize{Cracked section}}}\]