Berechnungsannahmen für GZG

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Die folgenden Annahmen werden in den Berechnungen gemäß Abschnitt 7.2 Spannungsbegrenzung, 7.3.4 Rissbreitenberechnung, 7.4 Durchbiegungskontrolle EN 1992-1-1 angewendet.

Im Rahmen der Berechnung des Grenzzustands der Gebrauchstauglichkeit werden zwei Zustände unterschieden, die sich nur in der Zugfestigkeit des Betons unterscheiden.

1. Ungerissener Querschnitt

    • Die Zugfestigkeit des Betons wird nicht vernachlässigt.
    • Die Betonspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
    • Die Bewehrungsspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
    • Die Betonzugspannung ist auf den Wert fct,eff gemäß Art. 7.1 (2) EN 1992-1-1 begrenzt.
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\[ \textsf{\textit{\footnotesize{Uncracked section}}}\]

2. Vollständig gerissener Querschnitt

    • Die Zugfestigkeit des Betons wird vernachlässigt.
    • Die Betonspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
    • Die Bewehrungsspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
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\[ \textsf{\textit{\footnotesize{Cracked section}}}\]