IDEA StatiCa ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG - Version 2020-05

IDEA StatiCa ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.1. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend „EULA") legt die Bedingungen fest, unter denen IDEA StatiCa (nachfolgend definiert) bereit ist, Ihnen (nachfolgend definiert) die Software (nachfolgend definiert) zu lizenzieren, unabhängig davon, ob diese Lizenz Ihnen von IDEA StatiCa oder von einem Autorisierten Distributor (nachfolgend definiert) gewährt wird. Die Bedingungen dieser EULA sind für Sie rechtlich bindend, unabhängig von der Art der Lieferung der Software und unabhängig davon, ob die Software Ihnen direkt von IDEA StatiCa oder von einem Autorisierten Distributor bereitgestellt wurde. 

2. ANNAHME DER BEDINGUNGEN DIESER EULA

2.1. Durch die Annahme des Angebots (nachfolgend definiert) oder den Abschluss eines entsprechenden Vertrags über die Lieferung der Software mit IDEA StatiCa oder mit einem Autorisierten Distributor oder durch Klicken auf die Schaltfläche „ICH AKZEPTIERE"

(a) akzeptieren und stimmen Sie den Bedingungen dieser EULA zu;

(b) bestätigen Sie, dass Sie diese EULA gelesen haben; und

(c) bestätigen Sie, dass Sie ein autorisierter Nutzer der Software sind und dass Ihre Installation der Software rechtmäßig und gemäß dieser EULA zulässig ist.

2.2. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu nutzen, ohne die Bedingungen dieser EULA zu akzeptieren.

3. DEFINITIONEN

Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die folgenden Begriffe in dieser EULA die folgende Bedeutung:

3.1. VERBUNDENES UNTERNEHMEN bezeichnet in Bezug auf eine Partei, eine Person oder ein Unternehmen jede andere Person oder jedes andere Unternehmen, das eine solche Partei, Person oder ein solches Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr/ihm kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr/ihm steht. Eine Person oder ein Unternehmen gilt als kontrollierend gegenüber einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen, wenn sie/es mehr als vierzig Prozent (40 %) der stimmberechtigten Anteile oder sonstigen Eigentumsanteile der anderen Person oder des anderen Unternehmens besitzt oder direkt oder indirekt kontrolliert oder wenn sie/es direkt oder indirekt die Befugnis besitzt, die Leitung zu bestimmen oder zu veranlassen;

3.2. AUTORISIERTES VERBUNDENES UNTERNEHMEN bezeichnet ein Verbundenes Unternehmen, das gemäß den Bedingungen der jeweiligen Lizenz zur Nutzung der Software berechtigt ist;

3.3. AUTORISIERTER DISTRIBUTOR bezeichnet ein Verbundenes Unternehmen von IDEA StatiCa oder einen autorisierten Wiederverkäufer von IDEA StatiCa;

3.4. VERTRAULICHE INFORMATIONEN bezeichnet die Software, die Dokumentation sowie alle Informationen und Materialien in jeglicher Form, die den Betrieb, das Personal und die Geschäftstätigkeit von IDEA StatiCa oder von Ihnen betreffen und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund ihrer Natur oder der Umstände, unter denen die Informationen oder Materialien offenbart werden, vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind;

3.5. DATENSCHUTZGESETZGEBUNG bezeichnet (i) die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie alle nationalen Umsetzungsgesetze, Verordnungen und nachgeordneten Rechtsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung, (ii) alle Nachfolgevorschriften zur DSGVO;

3.6. DOKUMENTATION bezeichnet die Benutzerdokumentation zur Software; die Knowledge Base ist nicht Bestandteil der Dokumentation;

3.7. FEHLER bezeichnet einen Defekt oder eine Störung in der Software, die verhindert, dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert;

3.8. EULA bezeichnet diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag für die Software;

3.9. IDEA StatiCa bezeichnet die IDEA StatiCa s.r.o., eine nach dem Recht der Tschechischen Republik gegründete und bestehende Gesellschaft, ID-Nr. 283 56 586, eingetragener Sitz in Brno, U Vodárny 2a, Postleitzahl 616 00, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister des Regionalgerichts Brno, Aktenzeichen C 63425;

3.10. HELPDESK-DIENSTE bezeichnet die folgenden Dienste, die entweder von IDEA StatiCa oder einem Autorisierten Distributor erbracht werden: technischer Support bezüglich der Installation und Nutzung der Software;

3.11. KNOWLEDGE BASE bezeichnet Online-Informationen und -Materialien zur Software und/oder zur Tragwerksanalyse, wie z. B. Whitepaper, Artikel und/oder Videos, die auf der Website von IDEA StatiCa veröffentlicht und Ihnen im Rahmen der Wartung zur Verfügung gestellt werden. 

3.12. LIZENZ bezeichnet die Ihnen gemäß dem Angebot und in Übereinstimmung mit dieser EULA gewährte Lizenz für die Software und die Dokumentation;

3.13. LIZENZGEBÜHR bezeichnet die im Angebot festgelegten und von Ihnen zu zahlenden Gebühren für die Lizenz als Gegenleistung für die Gewährung der Lizenz und, sofern die Wartung in der Lizenz enthalten ist, auch als Gegenleistung für die Erbringung der Wartung;

3.14. LIZENZKATEGORIE bezeichnet eine der Lizenzkategorien, wie sie in Artikel ‎5 dieser EULA näher definiert sind;

3.15. LIZENZINHABER bezeichnet die Kategorie von Einzelpersonen und/oder Unternehmen, die für die Gewährung der jeweiligen Lizenzkategorie berechtigt sind, wie in Artikel ‎5 dieser EULA näher beschrieben;

3.16. LIZENZPARAMETER bezeichnet die für jede Lizenzkategorie in den Abschnitten ‎5.2 bis ‎5.7 dieser EULA beschriebenen Parameter der Lizenz, die im Angebot ergänzt oder geändert werden können (d. h. bei Abweichungen zwischen dieser EULA und dem Angebot gelten die Lizenzparameter gemäß dem Angebot);

3.17. LIZENZLAUFZEIT bezeichnet die Laufzeit der Lizenz, wobei diese Lizenzlaufzeit entweder für einen bestimmten Zeitraum, unbefristet oder auf den Abonnementzeitraum begrenzt sein kann;

3.18. WARTUNG bezeichnet die folgenden Dienste: (i) Minor Releases, (ii) Main Releases, (iii) Helpdesk-Dienste und (iv) Zugang zur Knowledge Base; bei abonnementbasierten Lizenzen ist die Wartung stets in der Lizenz enthalten;

3.19. WARTUNGSGEBÜHR bezeichnet die Gebühr für die Wartung, wobei diese Wartungsgebühr bei abonnementbasierten Lizenzen in der Lizenzgebühr enthalten ist und nur bei unbefristeten Lizenzen gesondert berechnet wird;

3.20. WARTUNGSLAUFZEIT bezeichnet den Zeitraum, in dem Ihnen die Wartung erbracht wird, und der in Artikel ‎8 dieser EULA näher definiert ist;

3.21. MAIN RELEASE bezeichnet eine Hauptversion der Software, die von IDEA StatiCa von Zeit zu Zeit allgemein kommerziell verfügbar gemacht wird und der von IDEA StatiCa eine Versionsnummer zugewiesen wurde, die ein neues Hauptrelease kennzeichnet;

3.22. MINOR RELEASES bezeichnet Aktualisierungsversionen der Software, die Fehlerkorrekturen enthalten oder funktionale und leistungsbezogene Verbesserungen bieten können, jedoch unter keinen Umständen ein Main Release darstellen;

3.23. PARTEI bezeichnet entweder Sie oder IDEA StatiCa, je nach Anwendbarkeit;

3.24. ZULÄSSIGE NUTZUNG bezeichnet die Art und Weise, in der Sie auf Grundlage der Lizenz zur Nutzung der Software berechtigt sind;

3.25. PERSONENBEZOGENE DATEN bezeichnet alle personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung, die Sie oder Ihre Nutzer betreffen und die von IDEA StatiCa im Zusammenhang mit dieser EULA und Ihrer Nutzung der Software verarbeitet werden;

3.26. ANGEBOT bezeichnet das Angebot für die Lieferung der Lizenz(en) oder Wartung, das Ihnen von IDEA StatiCa oder einem Autorisierten Distributor unterbreitet und von Ihnen angenommen wurde, wodurch Sie die Lizenz und/oder Wartung in Bezug auf die Software erwerben;

3.27. SEATS bezeichnet die maximal zulässige Anzahl von Nutzern, die die Software gleichzeitig verwenden dürfen;

3.28. SOFTWARE bezeichnet die im Angebot spezifizierten Softwareprodukte von IDEA StatiCa, einschließlich aller Minor Releases und Main Releases;

3.29. ABONNEMENTZEITRAUM bezeichnet die Gültigkeitsdauer einer abonnementbasierten Lizenz; der Abonnementzeitraum verlängert sich automatisch (d. h. mit automatischer Verlängerung), und jede Partei hat das Recht, die automatische Verlängerung unter den in Abschnitt ‎7.1 dieser EULA festgelegten Bedingungen zu kündigen; 

3.30. NUTZER bezeichnet Sie, eine von Ihnen oder von einem Autorisierten Verbundenen Unternehmen beschäftigte Einzelperson, der ein gültiger Lizenzschlüssel zur Nutzung der Software auf dem Gerät zugewiesen wurde. Für die Zwecke dieser Definition gelten „Mitarbeiter" auch als selbstständige Auftragnehmer, die die Software in Ihrem Auftrag gemäß einer Vereinbarung mit Ihnen oder einem Autorisierten Verbundenen Unternehmen nutzen;

3.31. NUTZERANMELDEDATEN bezeichnet die folgenden Anmeldedaten, die den Zugang zur Software ermöglichen: (i) Benutzername und (ii) Passwort;

3.32. SIE bezeichnet die Partei, die die Lizenz erwirbt, d. h. Sie als Einzelperson oder das Unternehmen/die Organisation, die Sie vertreten, wie im Angebot angegeben, oder einen zulässigen Rechtsnachfolger.

4. LIEFERBEDINGUNGEN

4.1. Sie erwerben Ihre Lizenz(en) und/oder Wartung auf Grundlage des Angebots.

4.2. Der Zugang zur Software wird über Nutzeranmeldedaten aktiviert, die Ihnen von IDEA StatiCa übermittelt werden.

4.3. Die Software darf nur auf Hardware betrieben werden, die die in der Dokumentation beschriebenen technischen Parameter erfüllt.

5. GRUNDLEGENDE LIZENZBEDINGUNGEN

5.1. Die Lizenz(en) berechtigen Sie zur Nutzung der Software in Übereinstimmung mit Ihren Lizenzparametern und den Bedingungen dieser EULA. Ihre Lizenzparameter werden durch Ihre Lizenzkategorie (siehe Abschnitte ‎5.2 bis ‎5.7 dieser EULA) und den Inhalt des Angebots definiert. 

5.2. Kommerzielle Standard-Lizenz

Zulässige Nutzungkommerzielle Zwecke
LizenzinhaberEinzelpersonen oder Unternehmen und Organisationen
Autorisiertes Verbundenes Unternehmennicht zulässig
Territorialer GeltungsbereichLand Ihrer Rechnungsadresse
LizenzlaufzeitAbonnementzeitraum oder unbefristet
Wartungenthalten bei abonnementbasierten Lizenzen und gegen zusätzliche Wartungsgebühr bei unbefristeten Lizenzen
Seatsgemäß Angebot


5.3. Kommerzielle Enterprise-Lizenz 

Zulässige Nutzungkommerzielle Zwecke
LizenzinhaberUnternehmen/Organisationen
Autorisiertes Verbundenes Unternehmenzulässig
Territorialer Geltungsbereichweltweit
LizenzlaufzeitAbonnementzeitraum
NutzerSie und/oder Ihre Mitarbeiter und/oder die Mitarbeiter Ihrer Autorisierten Verbundenen Unternehmen, je nach Anwendbarkeit.
Seatsgemäß Angebot


5.4. Bildungslizenz

Zulässige NutzungSelbstweiterbildung des Lizenzinhabers
LizenzinhaberStudierende, Lehrende und Wissenschaftler
Autorisiertes Verbundenes Unternehmennicht zulässig
Territorialer GeltungsbereichLand Ihres Wohnsitzes
LizenzlaufzeitAbonnementzeitraum
Wartungenthalten
Seatseine (1)


5.5. Akademische Lizenz – Bildung

Zulässige NutzungBildung
LizenzinhaberUniversitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Autorisiertes Verbundenes UnternehmenLand Ihrer Rechnungsadresse
Territorialer Geltungsbereichweltweit
LizenzlaufzeitAbonnementzeitraum
Wartungenthalten
Seatsgemäß Angebot


5.6. Akademische Lizenz – Beratung

Zulässige NutzungBildung, Forschung und kommerzielle Zwecke
LizenzinhaberUniversitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Autorisiertes Verbundenes Unternehmennicht zulässig
Territorialer GeltungsbereichLand Ihrer Rechnungsadresse
LizenzlaufzeitAbonnementzeitraum
Wartungenthalten
Seatsgemäß Angebot


5.7. Testlizenz 

Nutzungtechnische oder kommerzielle Evaluierung der Software
Lizenzinhaberkeine Einschränkung
Autorisiertes Verbundenes Unternehmennicht zulässig
Territorialer Geltungsbereichweltweit
Lizenzlaufzeitvierzehn (14) Kalendertage
Wartungenthalten
Seatseine (1)

6. WEITERE LIZENZBEDINGUNGEN

6.1. Vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung der Lizenzgebühr, sofern zutreffend, und vorbehaltlich der Erfüllung der in dieser EULA und/oder dem Angebot vorgesehenen Bedingungen gewährt Ihnen die Lizenz ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für die Zulässige Nutzung herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen, mit einer Anzahl von Nutzern, die die Software gleichzeitig nutzen, entsprechend der Anzahl der Seats gemäß dem Angebot. 

6.2. Sie dürfen nicht, und Sie stellen sicher, dass Ihre Autorisierten Verbundenen Unternehmen und alle Personen, denen Sie Zugang zur Software gewährt haben, nicht: 

(a) Kopien der Software außerhalb Ihres oder des Besitzes oder der Kontrolle Ihres Autorisierten Verbundenen Unternehmens gelangen lassen;

(b) die Software ganz oder teilweise kopieren; dies gilt nicht für eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien ausschließlich zu Sicherungszwecken;

(c) die Software ganz oder teilweise mit anderer Software oder Dokumentation modifizieren, erweitern oder zusammenführen;

(d) die Software abtreten, übertragen (außer an Autorisierte Verbundene Unternehmen, sofern durch die geltenden Lizenzparameter erlaubt), verteilen, verkaufen, verleasen, vermieten, unterlizenzieren, belasten oder anderweitig damit handeln oder sie belasten, noch die Software Dritten zur Verfügung stellen, noch die Software zur Erbringung von Software-as-a-Service, Service-Bureau- oder ähnlichen Diensten für Dritte nutzen;

(e) die Software ganz oder teilweise anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder auf den Quellcode der Software zugreifen;

(f) die Nutzung der Software durch Vervielfältigung mittels Virtualisierung oder vergleichbarer Technologie in einer Weise ermöglichen, die die von Ihnen erworbene Anzahl von Seats überschreiten würde;

(g) die Software zur Entwicklung anderer Software verwenden;

(h) Kennzeichnungen des geistigen Eigentums in der Software oder ihren Ausgaben entfernen oder versuchen, Schutzmechanismen des geistigen Eigentums in der Software oder ihren Ausgaben zu entfernen oder zu umgehen.

7. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG DES ABONNEMENTZEITRAUMS

7.1. Der Abonnementzeitraum verlängert sich automatisch (auch wiederholt) für nachfolgende Zeiträume entsprechend dem Abonnementzeitraum gemäß dem Angebot, sofern keine der Parteien der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des jeweils laufenden Abonnementzeitraums eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lässt.

8. WARTUNG

8.1. Die Wartung ist stets in abonnementbasierten Lizenz(en) enthalten; in diesem Fall fällt die Wartungslaufzeit mit dem Abonnementzeitraum zusammen. 

8.2. Bei Lizenzen mit unbefristeter Lizenzlaufzeit ist die Wartung nicht enthalten und bedarf Ihrer Bestellung und der Zahlung einer gesonderten Wartungsgebühr. Die Wartungsperiode verlängert sich automatisch (auch wiederholt) für nachfolgende Zeiträume entsprechend der Wartungsperiode gemäß dem Angebot, sofern keine der Parteien der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Wartungsperiode eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lässt. Alternativ und sofern im Angebot festgelegt, endet die anfängliche Wartungslaufzeit am Ende des Kalenderjahres, in dem das Angebot bezüglich der Wartungsleistungen abgeschlossen wurde; danach verlängert sich die Wartungslaufzeit automatisch für nachfolgende Zeiträume von einem Kalenderjahr, sofern keine der Parteien der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Wartungslaufzeit eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lässt.

8.3. Wenn Sie keine aktive Wartung haben, wenn das neue Main Release veröffentlicht wird, müssen Sie ein Software-Upgrade erwerben, bevor die Wartung reaktiviert werden kann. 

8.4. Die Wartung ist in der Bildungslizenz und der Testlizenz enthalten.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Sie zahlen die Lizenzgebühren oder Wartungsgebühren, sofern zutreffend, gemäß den im Angebot festgelegten Bedingungen. 

10. INFLATIONSANPASSUNG

10.1. Abonnementgebühren und Wartungsgebühren unterliegen den in diesem Artikel ‎10 festgelegten Inflationsanpassungsregeln.

10.2. Abonnementgebühren und Wartungsgebühren werden automatisch am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres angepasst, entsprechend dem von Eurostat (Europäisches Statistisches Amt) für das vorangegangene Kalenderjahr veröffentlichten jährlichen Harmonisierten Verbraucherpreisindex für die Europäische Union („Index"). Sollte der Wert des Index unter null liegen, wird keine Anpassung vorgenommen. 

10.3. Die Inflationsanpassung gemäß Abschnitt ‎10.2 gilt nicht rückwirkend und wird nur auf Abonnementgebühren und/oder Wartungsgebühren angewendet, die in dem Kalenderjahr fällig sind, in dem die Anpassung erfolgt. Alle Abonnementgebühren und/oder Wartungsgebühren, die vor dem Datum der Veröffentlichung des Index fällig sind, werden in ihren ursprünglichen Beträgen berechnet, und der Anpassungsbetrag wird ohne unangemessene Verzögerung nach der Veröffentlichung in Rechnung gestellt.

10.4. Sollte der Index nicht mehr existieren, wird er durch den Index ersetzt, der in Bezug auf die Europäische Union an seine Stelle tritt, und falls kein solcher Index eingeführt wird, durch einen vergleichbaren Index, der für die Tschechische Republik gilt. 

11. IDEA BIM UND OPEN-SOURCE-SOFTWARE

11.1. Die Software ist dafür ausgelegt, mit dem Datenmodell von CAE- (Computer Aided Engineering) und CAD- (Computer Aided Drawing) Programmen („CAE/CAD-Programme"), die in der Dokumentation aufgeführt sind, zu arbeiten und verknüpft zu werden (die in diesem Satz beschriebene Funktionalität wird als „BIM Link" bezeichnet).

11.2. IDEA STATICA ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE FUNKTIONALITÄT DES BIM LINK IN BEZUG AUF UPDATES ODER NEUE VERSIONEN DER VERKNÜPFTEN CAE/CAD-PROGRAMME, DIE NACH DEM ERWERB DER LIZENZ(EN) DURCH SIE VERÖFFENTLICHT WERDEN. IDEA STATICA WIRD JEDOCH ALLE ZUMUTBAREN ANSTRENGUNGEN UNTERNEHMEN, DEN BIM LINK ENTSPRECHEND ANZUPASSEN, UND ZWAR SPÄTESTENS INNERHALB VON ZWEI (2) MONATEN NACH DER VERÖFFENTLICHUNG DES UPDATES ODER DER NEUEN VERSION DES CAE/CAD-PROGRAMMS.

11.3. IDEA StatiCa kann nicht für den Verlust der BIM-Link-Funktionalität der Software haftbar gemacht werden, der durch die Beendigung der Verbindungsfähigkeit des CAE/CAD-Programms durch den jeweiligen Dritten verursacht wird. 

11.4. Die Software kann Komponenten enthalten oder mit Komponenten bereitgestellt werden, die den Bedingungen von „Open-Source"-Softwarelizenzen unterliegen („Open-Source-Software"). Soweit zutreffend, wird IDEA StatiCa auf Ihre schriftliche Anfrage hin die in der Software enthaltene Open-Source-Software identifizieren. Soweit dies durch die der Open-Source-Software beigefügte Lizenz erforderlich ist, gelten die Bedingungen dieser Lizenz anstelle der Bedingungen dieser EULA in Bezug auf diese Open-Source-Software, einschließlich, ohne Einschränkung, aller Bestimmungen über den Zugang zum Quellcode, Modifikationen oder Reverse Engineering.

12. VERSTOSS GEGEN DIE EULA

12.1. Sie benachrichtigen IDEA StatiCa unverzüglich, wenn Sie von einem Verstoß gegen diese EULA, (ii) einer Verletzung (ob tatsächlich oder behauptet) der Rechte des geistigen Eigentums von IDEA StatiCa an der Software oder (iii) einer unbefugten Nutzung der Software Kenntnis erlangen, und leisten IDEA StatiCa angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit etwaigen Klagen oder Verfahren in Bezug auf solche Ereignisse.

12.2. Sollten Sie die gesamte Lizenzgebühr nicht innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist entrichten oder sollten Sie gegen eine andere Verpflichtung aus dieser EULA verstoßen, werden die Lizenz, alle anderen Ihnen gewährten Lizenzen sowie diese EULA und alle anderen EULAs sofort ohne Verpflichtung zur Rückerstattung der Lizenzgebühr(en) beendet. In diesem Fall ist IDEA StatiCa auch berechtigt, die Nutzung der Software zu deaktivieren oder zu sperren. Das Recht von IDEA StatiCa und/oder des Autorisierten Distributors, Schadensersatz zu verlangen und andere Rechtsbehelfe nach geltendem Recht geltend zu machen, bleibt unberührt. 

12.3. Sollten Sie die Wartungsgebühr, sofern zutreffend, nicht entrichten, wird die Erbringung der Wartung sofort ohne Verpflichtung zur Rückerstattung der Wartungsgebühr beendet. Das Recht von IDEA StatiCa und/oder des Autorisierten Distributors, Schadensersatz zu verlangen und andere Rechtsbehelfe nach geltendem Recht geltend zu machen, bleibt unberührt.

13. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

13.1. IDEA STATICA GEWÄHRLEISTET, DASS DIE SOFTWARE FÜR EINEN ZEITRAUM VON SECHS (6) MONATEN AB LIEFERUNG („GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM") IM WESENTLICHEN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER GELTENDEN DOKUMENTATION FUNKTIONIERT. IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL UND DIE ALLEINIGE HAFTUNG VON IDEA STATICA, SEINEN AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN UND LIEFERANTEN FÜR JEDEN VERSTOSS GEGEN DIESE GEWÄHRLEISTUNG BESTEHT NACH WAHL UND AUF KOSTEN VON IDEA STATICA IN FOLGENDEM: (I) IDEA STATICA BEHEBT DEN FEHLER, INDEM ES IHNEN ANWEISUNGEN ZUR UMGEHUNG DES FEHLERS ODER EIN WARTUNGSRELEASE BEREITSTELLT, (II) IDEA STATICA ERSETZT DIE SOFTWARE ODER (III) IDEA STATICA BEENDET DIE LIZENZ UND ERSTATTET DIE BIS DATO GEZAHLTEN ENTSPRECHENDEN LIZENZGEBÜHREN. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG WIRD IHNEN UNTER DER BEDINGUNG GEWÄHRT, DASS SIE IDEA STATICA DEN FEHLER WÄHREND DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS SCHRIFTLICH MITTEILEN UND AUF ANFRAGE DEN KAUFNACHWEIS DER BETREFFENDEN LIZENZ AUS EINER AUTORISIERTEN QUELLE VORLEGEN. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR FEHLER, DIE VERURSACHT WERDEN DURCH ODER RESULTIEREN AUS (I) DER HARDWARE, AUF DER DIE SOFTWARE BETRIEBEN WIRD, (II) DER NICHTEINHALTUNG DER IN DER DOKUMENTATION FESTGELEGTEN NUTZUNGSANFORDERUNGEN ODER EINER ANDEREN UNSACHGEMÄSSEN NUTZUNG DER SOFTWARE, (III) JEGLICHER MODIFIKATION DER SOFTWARE DURCH SIE ODER EINEN DRITTEN UND (IV) SONSTIGE HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN DURCH SIE ODER EINEN DRITTEN; FÜR SOLCHE FEHLER HAFTET IDEA STATICA NICHT. DARÜBER HINAUS GILT DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG NICHT FÜR LIZENZEN, DIE KOSTENLOS BEREITGESTELLT WERDEN.

13.2. SOLLTE IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE GEMÄSS DIESER EULA DIE RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS EINES DRITTEN VERLETZEN ODER ANGEBLICH VERLETZEN, KANN IDEA STATICA NACH EIGENEM ERMESSEN UND AUF EIGENE KOSTEN ENTWEDER (I) FÜR SIE DAS RECHT ERWIRKEN, DIE SOFTWARE WEITERHIN ZU NUTZEN; (II) DIE VERLETZENDE SOFTWARE ODER EINEN TEIL DAVON DURCH FUNKTIONAL GLEICHWERTIGE SOFTWARE ERSETZEN; ODER (III) DIESE EULA UND DIE LIZENZ BEENDEN UND IHNEN DIE LIZENZGEBÜHREN ODER DEN VERBLEIBENDEN BETRAG DAVON IN BEZUG AUF DIE GESAMTE ODER DEN VERLETZENDEN TEIL DER SOFTWARE ERSTATTEN. DIESER ABSCHNITT ‎13.2 LEGT DIE ALLEINIGE HAFTUNG VON IDEA STATICA UND IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL IN BEZUG AUF JEDE TATSÄCHLICHE ODER BEHAUPTETE VERLETZUNG VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER FEST, DIE AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN.

13.3. AUSSER FÜR DIE IN ABSCHNITT ‎13.1 FESTGELEGTE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE „WIE BESEHEN" UND OHNE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG SOWIE UNTER AUSSCHLUSS DER GESETZLICHEN HAFTUNG FÜR MÄNGEL BEREITGESTELLT. WEDER IDEA STATICA NOCH SEINE LIEFERANTEN GEBEN IRGENDWELCHE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DIE DOKUMENTATION, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMSTITELS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, DER NICHTBEEINTRÄCHTIGUNG, DER RICHTIGKEIT DES INFORMATIONSINHALTS ODER SOLCHER, DIE SICH AUS EINER GESCHÄFTSPRAXIS, DEM GESETZ, DEM GEBRAUCH ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN. SIE KÖNNEN ANDERE GESETZLICHE RECHTE HABEN, ABER DIE DAUER DIESER RECHTE, FALLS VORHANDEN, IST AUF DEN KÜRZESTEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN ZEITRAUM BEGRENZT. INSBESONDERE GEWÄHRLEISTET IDEA STATICA NICHT, DASS DIE SOFTWARE (I) FÜR DEN VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ZWECK GEEIGNET IST, (II) UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT ODER DASS IDEA STATICA, EIN AUTORISIERTER DISTRIBUTOR ODER EIN DRITTER FEHLER BEHEBT ODER SUPPORTANFRAGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE LÖST, (III) MIT ANDEREN SOFTWAREPRODUKTEN ALS DEN IN DER DOKUMENTATION ANGEGEBENEN ZUSAMMENWIRKT ODER (IV) MIT HARDWARE ODER HARDWAREKONFIGURATIONEN FUNKTIONIERT, DIE NICHT DIE IN DER DOKUMENTATION FESTGELEGTEN MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLEN.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

14.1. WEDER IDEA STATICA NOCH SEINE LIEFERANTEN HAFTEN FÜR UMSATZVERLUSTE, GEWINNVERLUSTE, PRODUKTIONSVERLUSTE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, VERZÖGERUNGSKOSTEN, NUTZUNGSAUSFÄLLE, VERLORENE ODER UNGENAUE DATEN, VERSAGEN VON SICHERHEITSMECHANISMEN ODER IRGENDWELCHE INDIREKTEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN, AUF VERTRAUEN BASIERENDEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), FREISTELLUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN IM VORAUS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. 

14.2. DIE MAXIMALE GELDLICHE HAFTUNG VON IDEA STATICA FÜR SCHÄDEN GEMÄSS DIESER EULA ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT IST AUF EINEN BETRAG BEGRENZT, DER DEM GESAMTBETRAG DER VON IHNEN TATSÄCHLICH GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHREN UND WARTUNGSGEBÜHREN FÜR DIE BETREFFENDE SOFTWARE ENTSPRICHT, UND DARF DIESEN NICHT ÜBERSCHREITEN.

14.3. DIESER ARTIKEL ‎14 GILT ÜBER DEN ABLAUF ODER DIE BEENDIGUNG DIESER EULA AUS JEDWEDEM GRUND HINAUS FORT.

15. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

15.1. Der Datenschutzhinweis von IDEA StatiCa zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist unter https://www.ideastatica.com/privacy-policy/ veröffentlicht. 

15.2. Soweit Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutzgesetzgebung erforderlich ist, werden Sie gesondert um diese Einwilligung gebeten. Diese EULA selbst und ihre Annahme durch Sie stellt keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten dar und ersetzt diese auch nicht.

16. PRÜFUNGS- UND DATENNUTZUNGSRECHTE

16.1. IDEA StatiCa und seine Autorisierten Distributoren können jederzeit eine Prüfung Ihrer Einhaltung der Bedingungen dieser EULA durchführen oder einen externen Prüfer damit beauftragen („Prüfung"). IDEA StatiCa stellt eine Vorankündigung von mindestens fünf (5) Tagen für eine solche Prüfung bereit, es sei denn, die Prüfung wird elektronisch gemäß Abschnitt ‎16.3 unten durchgeführt.

16.2. Im Zusammenhang mit der Prüfung gewähren Sie IDEA StatiCa, seinem Autorisierten Distributor oder einem beauftragten externen Prüfer angemessene Unterstützung und Kooperation sowie den erforderlichen Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Materialien, um Ihre und die Einhaltung dieser EULA durch die Autorisierten Verbundenen Unternehmen festzustellen. 

16.3. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Prüfung auch elektronisch unter Nutzung der Prüffunktionalität der Software durchgeführt werden, die dazu dient, IDEA StatiCa die automatische Überwachung der Einhaltung der Lizenzbedingungen bei der Nutzung der Software zu ermöglichen und nicht lizenzierte oder anderweitig rechtsverletzende Installationen und Nutzungen der Software zu erkennen und IDEA StatiCa darüber zu benachrichtigen. In diesem Zusammenhang bestätigen Sie, dass die Software IDEA StatiCa automatisch Daten über Ihre Installation und Nutzung der Software übermittelt. 

16.4. Ergeben die Prüfungsergebnisse, dass Sie oder ein Autorisiertes Verbundenes Unternehmen, je nach Anwendbarkeit, die Lizenzbedingungen nicht einhalten, beheben Sie diese Nichteinhaltung unverzüglich, sei es durch den Kauf und die Zahlung zusätzlicher Lizenzen oder auf andere Weise, und erstatten IDEA StatiCa unbeschadet etwaiger Rechte oder Rechtsbehelfe, die IDEA StatiCa zustehen können, die angemessenen Kosten der Prüfung.

17. VERTRAULICHKEIT

17.1. Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, alle Vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und diese Vertraulichen Informationen nur auf strikt bedarfsbezogener Basis an ihre Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer sowie an diejenigen der Autorisierten Verbundenen Unternehmen und professionellen Berater weiterzugeben. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die:

(a) sich bereits im Besitz einer Partei befinden, ohne dass dies auf einen Verstoß gegen diesen Abschnitt ‎17.1 zurückzuführen ist; oder

(b) öffentlich zugänglich sind, ohne dass dies auf einen Verstoß gegen diesen Abschnitt ‎17.1 zurückzuführen ist.

17.2. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, Vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn eine solche Offenlegung aufgrund von Gesetzen, Dekreten oder Anordnungen zuständiger Behörden oder gerichtlichen Anordnungen erforderlich ist, vorausgesetzt, dass diese Partei (i) nur den Teil der Vertraulichen Informationen offenlegt, der so erforderlich ist, (ii) den Empfänger der Vertraulichen Informationen darüber informiert, dass die freigegebenen Informationen vertraulich sind, und, soweit anwendbar, angemessene Bemühungen unternimmt, um sicherzustellen, dass die Informationen vom Empfänger vertraulich behandelt werden, und (iii) die andere Partei unverzüglich über diese Freigabe von Vertraulichen Informationen informiert und dabei die offengelegten Informationen, den Empfänger der Informationen und die Umstände, die zur Offenlegungspflicht geführt haben, angibt.

17.3. Jede Partei verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Bestimmungen von Abschnitt ‎17.1 durch ihre Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer sicherzustellen, und im Falle von Ihnen auch durch Ihre Verbundenen Unternehmen oder professionellen Berater.

18. HÖHERE GEWALT

18.1. Keine Partei haftet gegenüber der anderen für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dieser EULA (außer bei der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen), wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach dem Inkrafttreten dieser EULA eintreten und die außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei liegen, wie z. B. Streik, Blockade, Krieg, Terroranschlag, Aufstand, Unruhen, Brand, Explosion, Naturkatastrophe, Ausfall oder Verringerung der Strom- oder Telekommunikations- oder Datennetzwerke oder -dienste, Denial-of-Service-Angriff, Embargo oder Verweigerung einer Genehmigung durch eine Behörde (ein „Ereignis höherer Gewalt"). Bei einem Ereignis höherer Gewalt ist die andere Partei unverzüglich über dessen Eintreten und voraussichtliche Dauer zu benachrichtigen. Verzögert sich die Erfüllung der EULA aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt um mehr als drei (3) Monate, kann eine Partei die EULA durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

19. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

19.1. Diese EULA und die hierin gewährte Lizenz bleiben bis zum Ablauf der Lizenzlaufzeit in Kraft, sofern sie nicht früher gemäß den Bedingungen dieser EULA beendet werden.

19.2. Zusätzlich zu den anderen in dieser EULA genannten Fällen kann jede Partei diese EULA und die hierin gewährte Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei (i) in Liquidation tritt, (ii) ein Verfahren eingeleitet wird, das darauf abzielt, die andere Partei für bankrott oder zahlungsunfähig zu erklären, (iii) für einen Teil ihres Vermögens ein Insolvenzverwalter bestellt wird oder (vi) generell nicht mehr in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.

19.3. Bei oder infolge der Beendigung des Vertrags erfolgt keine Rückerstattung von Lizenzgebühren und/oder Wartungsgebühren, sofern zutreffend.

19.4. Die Beendigung dieser EULA erfolgt unbeschadet der erworbenen Rechte einer Partei oder anderer ihr zustehender Rechtsbehelfe. Nach Beendigung dieser EULA haben Sie die Software und alle Kopien davon unverzüglich an IDEA StatiCa zurückzugeben oder diese zu löschen und IDEA StatiCa die Löschung schriftlich zu bestätigen.

19.5. Die Beendigung dieser EULA berührt nicht die Gültigkeit von Bestimmungen dieser EULA, die ausdrücklich oder stillschweigend nach einer solchen Beendigung weiterhin in Kraft bleiben sollen.

20. ANWENDBARES RECHT

20.1. Diese EULA und das Angebot sind ausschließlich nach dem Recht der Tschechischen Republik auszulegen und zu regeln, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 

21. GERICHTSBARKEIT

21.1. Jede Partei erklärt sich bereit, in gutem Glauben zu verhandeln, um etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich dieser EULA und/oder der Lizenz beizulegen. Führen die Verhandlungen nicht zu einer für beide Parteien zufriedenstellenden Lösung, gehen die Parteien gemäß Abschnitt ‎21.2 unten vor. 

21.2. Alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Auseinandersetzungen, die sich aus dieser EULA, der Software und/oder der Lizenz ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden von den Gerichten der Tschechischen Republik entschieden. In diesem Zusammenhang stimmen Sie der Zuständigkeit des Stadtgerichts Brno als erstinstanzlichem Gericht zu.

22. EMBARGOS, SANKTIONEN UND BESCHRÄNKUNGEN

22.1. Die Software, die Dokumentation oder Teile davon können Embargo- und Exportkontrollbeschränkungen unterliegen. Sie halten alle geltenden Embargo- und Exportkontrollgesetze und -vorschriften ein, insbesondere die der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ohne das Vorstehende einzuschränken, (i) sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie nicht auf einer US-amerikanischen/EU-Liste verbotener oder beschränkter Parteien aufgeführt sind oder sich in einem Land befinden (oder Staatsangehöriger eines Landes sind), das einem US-amerikanischen/EU-Embargo unterliegt oder vom US-amerikanischen/EU-Staat als „terrorismusunterstützendes" Land eingestuft wurde, und (ii) dürfen Sie (und dürfen keinem Ihrer Nutzer gestatten) auf die Software zuzugreifen oder diese unter Verstoß gegen ein US-amerikanisches/EU-Exportembargo, -verbot oder eine -beschränkung zu nutzen.

23. ÄNDERUNGEN DIESER EULA

23.1. IDEA StatiCa behält sich das Recht vor, diese EULA zu aktualisieren und zu ändern, die in ihrer geänderten Fassung nach Ihrer Annahme gilt. 

23.2. IDEA StatiCa ist berechtigt, die Bedingungen dieser EULA zu ändern oder neue Bestimmungen hinzuzufügen, wenn ein vernünftiger Bedarf für solche Änderungen besteht, beispielsweise die Notwendigkeit, den Wortlaut bestimmter Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung, verfügbaren Technologien oder der Geschäftspolitik von IDEA StatiCa zu ändern oder neu und ausdrücklich anzupassen. Der Wortlaut der Änderungen und/oder Ergänzungen oder der vollständige Wortlaut der geänderten EULA wird Ihnen mindestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Inkrafttreten der Änderung zugesandt. Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden sind, sind Sie berechtigt, die EULA mit Wirkung zum Tag unmittelbar vor dem Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderung zu kündigen. Wenn Sie keine Kündigung der EULA mitteilen, wird der neue Wortlaut der EULA verbindlich, und zwar ab dem Datum, das in der jeweiligen Änderung der EULA als Datum angegeben ist, ab dem der neue Wortlaut der EULA gültig wird. 

24. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

24.1. Diese EULA ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen und IDEA StatiCa bezüglich aktueller oder früherer Versionen der Software, und alle Bedingungen in solchen früheren Vereinbarungen, die derzeit in Kraft sind und mit den Bedingungen dieser EULA unvereinbar sind, werden hiermit ausdrücklich als geändert und dieser EULA angepasst vereinbart. 

24.2. Sollte eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmung keine anderen Bestimmungen dieser EULA, und alle von dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht betroffenen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien vereinbaren hiermit, zu versuchen, jede oben genannte ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommerziellen Ziele der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so weit wie möglich erreicht. Können sich die Parteien nicht auf Ersatzbestimmungen einigen und beraubt die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung eine Partei eines wesentlichen Vorteils, den sie ursprünglich erwartet hatte, hat die betroffene Partei das Recht, diese EULA schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.